Regionalplan Windkraft: Flyer zur Offenlage Weißflächen

Politik
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Mit ca. 850 ha an Windkraftvorrangflächen und Weißflächen sind Biebergemünd und Linsengericht unverhältnismäßig stark vom Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) des Regionalplans Südhessen betroffen.



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In einem ersten Schritt wurden im März 2020 bereits 476 ha als Vorrangflächen festgeschrieben. Auf den Flächen 2-304 (bei Bieber) und 2-308 (zwischen Breitenborn/ Lützel und Roßbach) können Projektierer damit jederzeit mit der Planung und dem Bau von Windkraftanlagen beginnen. Da aufgrund der Corona Einschränkungen eine größere Informationsveranstaltung nicht möglich ist, informiert die BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch & Natur e.V. deshalb zur Zeit mit einem Flyer in den besonders betroffenen Ortsteilen in Biebergemünd und Linsengericht über den aktuellen Stand. Die entsprechende Abbildung aus dem Flyer zeigt die rot schraffierten Windkraftvorrangflächen mit einer Gesamtgröße von 476 ha und orange umrandet die zurzeit noch im Genehmigungsverfahren befindlichen Weißflächen mit einer Gesamtgröße von 376 ha.

Im jetzt am 13. Oktober 2020 mit der Offenlage der Weißflächen gestarteten, zweiten Verfahrensschritt wird darüber entschieden, ob diese Weißflächen zu Windkraftvorrangflächen oder zu Ausschlussflächen werden. Die in den letzten Monaten häufig vorgebrachte Einschätzung, die Weißflächen würden automatisch zu Ausschlussflächen, ist nicht korrekt. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es bei der anstehenden Entscheidung über diese Weißflächen letztendlich darum geht, ob sich die Größe der Windkraft Vorrangflächen rund um Biebergemünd und Linsengericht nochmals fast verdoppelt.

Bis zum 14.12.2020 sind Stellungnahmen zur laufenden Offenlage der Weißflächen durch jedermann möglich, können aber auch von Naturschutzverbänden, Trägern öffentlicher Belange oder von betroffenen Kommunen abgegeben werden. Die BI erwartet deshalb, dass sich auch die Gemeinde Biebergemünd mit einer eigenen Stellungnahme an dem Weißflächenverfahren beteiligt und sich in diesem Zusammenhang nochmals klar gegen die Diskrepanz des Regionalplans zum gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde ausspricht. Im Gegensatz zum Regionalplan sind im genehmigten Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd die komplette Fläche 2-308, die beiden Weißflächen 2-78, bzw. 2-304c und eine Teilfläche der Fläche 2-304 aus guten Gründen nicht enthalten.

“Wir gehen davon aus, dass das jetzige Weißflächenverfahren nicht rechtsgültig ist und die Gemeinde deshalb das weitere Verfahren mit einer nachdrücklichen Stellungnahme in die richtige Richtung schieben kann. Bedauerlicherweise hat die Gemeindevertretung Biebergemünd im letzten Jahr mit Mehrheit von CDU und SPD einen Antrag der FWG abgelehnt, sich bei beim Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalversammlung Südhessen für die Einhaltung ihres Flächennutzungsplans einzusetzen. Die Gemeindevertreter sollten sich wenigstens jetzt ihrer Verantwortung für die besonders betroffenen Ortsteile bewusst werden. Es wäre extrem hilfreich, wenn sie sich im laufenden Verfahren mit Bezug auf den eigenen Flächennutzungsplan zu einer klaren Aussage gegen diese Flächen im Regionalplan Windkraft durchringen könnten“, fasst der BI Vorsitzende Dr. Berthold Andres seine Hoffnung in Richtung der Biebergemünder Gemeindevertreter zusammen. Zur Unterstützung ihrer weiteren Arbeit bittet die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. um Spenden auf das Konto DE89 5066 1639 0001 0627 51 der BI bei der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen.

Foto: Auszug Regionalplan TPEE 06/2019 (rot schraffiert = Windkraft Vorrangfläche, orange umrandet = Weißfläche) mit Ergänzung BI bzgl. der Abstände zu Bieber und Breitenborn/Lützel.


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