Landesentwicklungsplan liegt erneut aus

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Derzeit arbeitet das Hessische Wirtschaftsministerium an der Aktualisierung des Landesentwicklungsplans (LEP).



Der LEP ist das zentrale Instrument der Landesplanung und Grundlage der Regionalpläne. Nach einer ersten Auslegung im Frühjahr sind zahlreiche Stellungsnahmen eingegangen. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hat nun bekannt gegeben, dass vom 23. November an eine Neufassung mit den berücksichtigten Änderungen ausliegen wird.

Der lokale Landtagsabgeordnete Markus Hofmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sieht die Änderung einiger als kritisch beurteilter Passagen sehr positiv. „Die Kreisgrenzen sind nun für alle hessischen Orte ein zentrales Kriterium für die Zuordnung zu den Mittel- und Oberzentren. So werden mein Heimatort Flieden sowie Neuhof und Kalbach, nicht mehr dem Mittelzentrum Schlüchtern, sondern wie jeher Fulda zugeordnet. Zudem werden Tann, Hilders und Bad Salzschlirf ebenso wieder Fulda zugeordnet.“ Mittelzentren nehmen die Versorgungsaufgaben war und werden durch Kriterien wie Schülerverflechtungen, ÖPNV-Verbindungen, Erreichbarkeit mit dem Pkw und den besagten Kreisgrenzen mit kleineren Orten verbunden.

Keine Veränderung enthält die aktualisierte Version in der Zuordnung zu sogenannten Raumtypen. Markus Hofmann konkretisiert: „Es bleibt dabei: 15 Kommunen in Hessen, die vormals dem Raumtypus ländlicher Raum zugeordnet waren, werden künftig zum verdichteten Raum. Die Neugruppierung betrifft auch die Stadt Fulda, deren Selbstverständnis als prosperierendes Oberzentrum nicht länger mit der Einstufung in den ländlichen Raum korrelieren kann.“ Die Hessische Landesregierung wird die finanziellen Einbußen, die mit dieser Hochstufung einhergehen, über einen angemessenen Zeitraum degressiv ausgleichen.

Der geänderte Entwurf des LEP kann im Hessischen Wirtschaftsministerium, bei den Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt sowie im Internet (https://landesplanung.hessen.de) eingesehen werden. Erneute Stellungnahmen, allerdings nur zu den geänderten Punkten, können bis einschließlich 12. Januar 2021 erfolgen. Bis zur parlamentarischen Sommerpause im nächsten Jahr soll der geänderte Plan den Landtag passieren.


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