Schad spricht im Hessischen Landtag

Politik
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Der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad spricht am Dienstag, 27. April, im Plenum des Hessischen Landtags. Schad, der auch behindertenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, wird das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen mit einbringen.



Mit dem Gesetz soll entsprechend dem Blindengeld auch der Mehraufwand gehörloser sowie taubblinder Menschen einkommens- und vermögensunabhängig ausgeglichen werden. Bislang erhalten in Hessen blinde und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz. Einen solchen Anspruch gab es für gehörlose Menschen bislang nicht. Dies ist seit vielen Jahren ein großes Anliegen der entsprechenden Fachverbände und Interessenvertretungen der gehörlosen Menschen.

Mit dem Gesetz werden komplett neue Sozialleistungen eingeführt. "Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, dieses schon seit längerem geplante Projekt jetzt durchzusetzen. Und dies trotz der aktuellen Krise, die ja auch eine Krise der öffentlichen Haushalte ist", so Schad. Damit könne eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und Menschen mit Sinnesbehinderungen deutlich besser unterstützt werden.

Schon jetzt liegt Hessen beim Landesblindengeld mit bis zu 658 Euro monatlich in der Spitzengruppe im Ländervergleich. Gehörlose sollen künftig 150 Euro monatlich erhalten. Hinzu kommt eine Leistung in Höhe von 1.316 Euro monatlich für Taubblinde. "Im Bundesvergleich liegt Hessen damit ebenfalls weit vorne“, freut sich Schad. Geplant ist, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen.


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