Wiegelmann: Gute Woche für den Rechtsstaat

Politik
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Die vergangene Woche war aus Sicht der CDU-Bundestagskandidaten Johannes Wiegelmann für den Rechtsstaat und die Verteidigung der Rechtsordnung in jeglicher Hinsicht eine gute.



"Beginnend beim internationalen Großeinsatz gegen das Organisierte Verbrechen am Montag, im Zuge dessen die Ermittler auch in verschiedenen Kommunen Main-Kinzig-Kreis und in der Wetterau erfolgreich durchgreifen konnten, über die groß angelegte Razzia gegen die Clan-Kriminalität in NRW am Dienstag, bei welcher der Polizei einmal mehr ein empfindlicher Schlag gegen Clankriminelle gelang bis hin zum konsequenten Durchgreifen des Hessischen Innenministers beim SEK Frankfurt - all das zeigt eindrucksvoll, dass der Rechtsstaat funktioniert und handlungsfähig ist. Den Ermittlern in den verschiedenen Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie den Staatsanwaltschaften gebührt größter Dank und Anerkennung. Gerade die Einsätze in den Kommunen in unserer Region zeigen eindrucksvoll, wie Bundes- und Landesbehörden aber auch internationale Partner eng zusammenarbeiten und sich am Ende niemand dem Rechtsstaat entziehen kann. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig“, erklärt Johannes Wiegelmann, CDU-Direktkandidat im Wahlkreis 175 (Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten).

In die Reihe der positiven Nachrichten für den Rechtsstaat würden zudem die Sicherheitsgesetze gehören, welche der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU-Innenpolitiker beschlossen habe. "Nachdem in den letzten fünf Jahren bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie sowie beim Bundesamt für Verfassungsschutz enorme Stellenzuwächse zu verzeichnen waren, haben die Ermittler nun auch den rechtlichen Werkzeugkasten erweitert bekommen. Unsere Ermittler verdienen es, solche Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu bekommen, die auch in die digitale Zeit passen. Wenn Terroristen und Extremisten statt klassischen SMS über verschlüsselte Kommunikationskanäle kommunizieren, und dazu gehören schon Facebook-Nachrichten oder Whats-App, dann ist niemandem zu erklären, weshalb Ermittler bislang zwar die SMS mitlesen durften, aber bei WhatsApp-Nachrichten aus rechtlichen Gründen blind sein sollen“, erklärt Wiegelmann.

Mit Blick auf die sozialdemokratische Seite äußert er allerdings auch erhebliche Kritik: „Leider haben die Sozialdemokraten dem Bundesamt für Verfassungsschutz weitergehende Befugnisse wie die Online-Durchsuchung von PCs- und Mobiltelefonen verwehrt. Selbiges gilt auch für weitere Befugnisse wie die präventive Quellen-TKÜ, welche von der SPD-Vorsitzenden Esken blockiert wurde. Mit solchen Mitteln hätte man den Ermittlern die Bekämpfung des schweren Menschenhandels und von lebensgefährdenden Schleusungen erleichtern können. Bei den Kollegen der SPD hat sich dann aber doch die Ideologie durchgesetzt. Niemandem gehe es um übertriebene Regelungen, aber die Befugnisse der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes müssen in die Zeit passen. Hierzu sind die Sicherheitsgesetze ein bedeutender Schritt, gerade mit Blick auf die Bekämpfung von Extremismus und des Organisierten Verbrechens."


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