Sonderförderprogramm für Sportvereine und DLRG-Gruppen

Politik
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Die Hessische Landesregierung erweitert ihre Unterstützung für Sportvereine, die infolge der Corona-Pandemie besonders von Mitgliederverlusten betroffen sind.



Daraus weist der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad die Vereine in seinem Wahlkreis hin. Das Sonderförderprogramm zur Mitgliedergewinnung richtet sich insbesondere an rund 450 hessische Sportvereine, die laut Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen von 2019 bis 2020 mehr als 50 Mitglieder verloren haben. Für das Programm ist ein Gesamtvolumen von mehr als 5,3 Millionen Euro hinterlegt. Neben den Sportvereinen sind auch Ortsgruppen der DLRG antragsberechtigt.

Die Corona-Pandemie habe die so positive Mitgliederentwicklung im Sportland Hessen auf das Niveau von vor zehn Jahren zurückgeworfen, hatte Sportminister Peter Beuth bei der Vorstellung des Förderprogramms in Wiesbaden konstatiert.  „Es ist wichtig, dass wir die Vereine in dieser Situation, in die sie unverschuldet hineingeraten sind, nicht alleine lassen. Deswegen wollen wir dieser Entwicklung mit Hilfe des Sonderförderprogramms  schnell und unbürokratisch entgegensteuern“, ergänzt Max Schad.

Die Teilhabe am Programm ergibt sich aus der Anzahl der von 2019 bis 2020 insgesamt verlorenen Vereinsmitglieder. Maßgebend sind hierbei die Bestandserhebungen des Landessportbundes Hessen sowie der DLRG Hessen.  Ab 50 verlorenen Mitgliedern greift ein dreistufiger Bemessungsschlüssel. Die Förderung reicht von pauschalen 5.000 Euro bzw. 7.500 Euro bis zu 100 Euro pro verlorenem Mitglied, sofern der Mitgliederverlust größer als 100 ist. Eine Sonderklausel berechtigt Vereine, die seit dem 1.1.2015 erhebliche infrastrukturelle Investitionen in das eigene Wachstum getätigt und dadurch nachweisbar mit einem Mitgliederwachstum gerechnet haben, ebenfalls zur Antragsstellung, die bis zum 1. November 2021 erfolgen muss.

Alle antragsberechtigten Vereine werden über das neue Programm zur Mitgliedergewinnung direkt per E-Mail durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport informiert. Vereine, die im Rahmen der Sonderklausel antragsberechtigt sind, können sich für eine individuelle Beratung unter Telefon 0611/353 1822 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.


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