Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Die Fragestellungen mit welchen Bedarfen der Main-Kinzig-Kreis rechnet und ob bzw. wie die Verwaltung des Landkreises plant, rechtzeitig ein entsprechendes Angebot zu schaffen, ist nun Gegenstand einer schriftlichen Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion.

„Wenn es um die Planung und Schaffung von einer hohen Anzahl von Ganztagsbetreuungsplätzen in einem großen Flächenlandkreis wie dem Main-Kinzig-Kreis geht, dann ist der Zeitraum von inzwischen weniger als fünf Jahren bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches wirklich gering“, zeigt Anke Pfeil, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP im Kreistag auf, dass es bei einer so umfassenden Pflichtaufgabe im Bereich der Kinderbetreuung sehr viele unterschiedliche Variablen und Vorgaben zu bedenken und abzufragen gibt, bevor man an eine tatsächliche Umsetzung gehen kann.

„Der Kreistag hat aktuell keine Informationen darüber, ob sich die Kreisverwaltung schon detailliert mit dieser Thematik beschäftigt hat oder nicht. Wir kennen keine Planzahlen des Bedarfs an Betreuungsplätzen, an Betreuungseinrichtungen oder des vermutlich notwendigen zusätzlichen Personals. Somit können wir auch die Kosten nicht einschätzen. Ob es von Seiten des Kreises überhaupt schon Ideen oder Konzepte zur Umsetzung gibt, darüber haben wir keinerlei Informationen“, erläutert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Protzmann, den Hintergrund der FDP-Anfrage.

„Wir möchten sicherstellen, dass die Schaffung der notwendigen Ganztagsbetreuungsplätze nicht auch verschlafen wird und am Ende viele Schülerinnen und Schüler in Containern betreut werden müssen“, führt Anke Pfeil die Bedenken der Freien Demokraten aus. „Zudem sind wir besorgt, dass Kosten auf die bereits finanziell völlig überforderten Kommunen abgewälzt werden könnten. Es wäre ja leider nicht das erste Mal, dass der MKK seine originären Aufgaben im Bereich der Schulträgerschaft kostenintensiv weitergibt“, schließt Protzmann.


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