"Der Weltflüchtlingstag wurde zum ersten Mal am 20. Juni 2001 weltweit begangen und erinnert an den 50. Jahrestag der Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Ursprünglich war er als Afrikanischer Flüchtlingstag bekannt, bevor er im Dezember 2000 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen offiziell zu einem internationalen Tag erklärt wurde. Jedes Jahr am 20. Juni begeht die Welt den Weltflüchtlingstag, den internationalen Tag zu Ehren von Menschen, die zur Flucht gezwungen wurden. In diesem Jahr, 2023, konzentriert sich der Weltflüchtlingstag auf die Kraft der Integration und Lösungen für Flüchtlinge. Motto: Hoffnung fern der Heimat. Eine Welt, in der Flüchtlinge immer integriert sind. Die Eingliederung von Flüchtlingen in die Gemeinschaften, in denen sie nach ihrer Flucht vor Konflikten und Verfolgung Sicherheit gefunden haben, ist der wirksamste Weg, um sie beim Neubeginn ihres Lebens zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, einen Beitrag zu den Ländern zu leisten, die sie aufnehmen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Zum Jahresende 2022 betrage die Zahl der gewaltsam vertriebenen Menschen laut UNHCR weltweit circa 108,4 Millionen: "Die Zahl umfasst Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene und andere schutzbedürftige Menschen. Verglichen mit dem Stand von Ende 2021 sind derzeit 18 Millionen Menschen mehr auf der Flucht sind als im Vorjahr. Zu den gewaltsam Vertriebenen gehörten 35,3 Millionen Menschen darunter 26,7 Millionen Flüchtlinge unter dem Mandat von UNHCR und 5,8 Millionen Palästina-Flüchtlinge unter UNRWA-Mandat, 62,5 Millionen Binnenvertriebene (die meisten in afrikanischen Kriegsgebieten), 4,9 Millionen Asylsuchende und 5,3 Millionen andere schutzbedürftige Menschen."

Die VVN-BdA dankt allen Staaten, transnationalen und zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen, die einen positiven Beitrag dazu leisten, wenn diesen Menschen bei der Flucht geholfen wird, der Verfolgung zu entkommen und in den sicheren Ländern eine menschenwürdige Aufnahme zu finden, die im Sinne des UNHCR-Mottos helfen, diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren: Leider müssen wir seit vielen Jahren erleben, dass solche Hilfestellungen von vielen Ländern Europas nicht mehr erbracht werden. Die fehlende 'Solidarität' zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zeigt sich auch darin, dass die Erstaufnahmestaaten Italien, Griechenland oder Spanien mit den großen Herausforderungen allein gelassen werden, dass sogar mit Abschiebungen, Push-backs und andere Zwangsmaßnahme geregelte Asylverfahren außer Kraft gesetzt werden. Quasi als negativen Beitrag zum Weltflüchtlingstag haben die Innenminister der Europäischen Union vor wenigen Tagen mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) eine umfassende Entrechtung von Menschen beschlossen, die sich in einer akuten Notlage befinden. So sind von nun an „Grenzverfahren“ vorgesehen, in denen zunächst kein Asylantrag geprüft wird, sondern nur, ob ein solcher überhaupt gestellt werden darf. Letzteres kann prinzipiell verweigert werden, wenn ein Flüchtling über einen sogenannten 'sicheren Drittstaat' eingereist ist. Die Kriterien dafür, welche Länder als sichere Drittstaaten gelten können, wurden aufgeweicht. Damit können Kriegsflüchtlinge jederzeit etwa in die Türkei abgeschoben werden. Auch die Deportation in ein weit entferntes Land, zum Beispiel nach Ruanda, ist möglich. Rechtlicher Beistand wird künftig nur eingeschränkt erhältlich sein – wenn überhaupt –, auch der Klageweg wird reduziert; das Mittel dazu ist die Fiktion, die Grenzverfahren würden noch vor der Einreise durchgeführt, also noch jenseits des Hoheitsgebiets des Staats, der das Verfahren organisiert. Flüchtlinge können während der Dauer des Grenzverfahrens an einer Weiterreise gehindert, also faktisch in Lager interniert werden. Gegen diese Beschlüsse haben in verschiedenen Ländern Europas Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen protestiert, allein in Deutschland mehr als 50 Sozialverbände und andere Vereinigungen. Sie sehen in den Beschlüssen der europäischen Innenminister einen 'Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte', der „an den Grundfesten des Rechtsstaates“ rüttele. Rund 700 Rechtsanwältinnen und Juristen warnten in einem Offenen Brief: Unterstütze die Bundesrepublik das EU-Vorhaben, dann mache sie 'die Ausgrenzung von Geflüchteten in Deutschland und deren Inhaftierung und Abschiebung zu ihrem Markenkern'."

Abschließend erklärt der Vorsitzende Horst Koch-Panzner: "Gleichzeitig hetzen die Parteien der extremen Rechten in vielen europäischen Staaten gegen eine angebliche „Flüchtlingswelle“ und die Gewalt gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte nimmt erkennbar zu. Die VVN-BdA bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Aussage: Wir treten ein für ein Europa, dass Nationalismus und Separatismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ablehnt, Zwangsmigration bekämpft und sich für Flüchtlinge und Minderheiten einsetzt."


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