Reul (CDU): „Tourismus fördern, Mehrwertsteuer senken“

Politik
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Die CDU-Hessen fordert die Ampelregierung auf, die Mehrwertsteuer auf Speisen zu senken. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Michael Reul:



„Der Tourismus ist ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig in Hessen, den wir weiter fördern und ausbauen wollen. Um die Branche während der Corona-Krise zu unterstützen, wurden neben den zahlreichen Hilfsprogrammen auch die Mehrwertsteuer von Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung wurde im vergangenen Jahre bis Ende 2023 verlängert.

Nichtsdestotrotz stehen viele Betriebe wegen der hohen Energiekosten und Lebensmittelpreise sowie der steigenden Kosten für Mitarbeiter weiter unter großem finanziellen Druck. Wir unterstützen daher die Forderung der DEHOGA den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde von der Ampel-Koalition jedoch abgelehnt mit der Begründung es sei noch zu früh im Jahr, um darüber zu entscheiden. Ein weiterer Grund sei außerdem, dass mit dem Aufheben der Frist zum Jahresende eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung entstehe.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr und freuen uns, dass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag den Gesetzentwurf im Herbst dieses Jahres erneut ins Plenum einbringen will. Wir fordern die Ampelregierung daher auf, ihre Haltung zu überdenken und dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um die Tourismusbranche weiter zu unterstützen und das Schließen von Betrieben zu verhindern.

Im Gegensatz zu Berlin setzen wir uns in Hessen für die Anliegen des Tourismus ein. Seit 2018 ermöglicht Hessen die optionale Erhebung eines Tourismusbeitrages für Übernachtungen, die nicht beruflich veranlasst sind. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf auch für berufliche Reisen eine Gebühr erhoben werden. Vor diesem Hintergrund haben sich viele Verbände wie beispielsweise die DEHOGA dafür ausgesprochen, den Tourismusbeitrag auch auf Geschäftsreisende auszuweiten, da dieser im Gegensatz zur Bettensteuer eine Zweckbindung hat und der touristischen Infrastruktur vor Ort zu Gute kommt. Um den Kommunen die Möglichkeit für eine Tourismusabgabe für Geschäftsreisen zu ermöglichen, haben wir eine entsprechende Änderung im Kommunalen Abgabengesetz vorgenommen und beschlossen.“


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