Ampel macht Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen rückgängig

Politik
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Der CDU-Landtagsabgeordnete Heiko Kasseckert fordert: „Gastronomie und Tourismus sind wichtige Wirtschaftszweige in Hessen, die wir weiter fördern und ausbauen wollen.“



Um diese Branchen während der Corona-Krise zu unterstützen, sei neben den zahlreichen Hilfsprogrammen auch die Mehrwertsteuer von Speisen von 19 auf 7 % gesenkt worden. Diese Entscheidung will die Berliner Ampel-Koalition nun ab 2024 rückgängig machen und den Steuersatz wieder auf 19 % anheben.

"Selbst bei niedrigerem Steuersatz stehen viele Betriebe wegen der hohen Energiekosten und Lebensmittelpreise sowie der steigenden Kosten für Mitarbeiter weiter unter großem finanziellen Druck. Die CDU unterstützt daher die Forderung der DEHOGA, den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde von der Ampel-Koalition jedoch abgelehnt mit der Begründung, es sei noch zu früh im Jahr, um darüber zu entscheiden. Ein weiterer Grund sei außerdem, dass mit dem Aufheben der Frist zum Jahresende eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung entstehe", so der CDU-Landtagsabgeordnete.

Kasseckert bedauert die Entscheidung der Ampel-Koalition sehr, weil damit die Konsumausgaben weiter verteuert werden würden. Er fordert die Ampel-Regierung auf, ihre Haltung zu überdenken und dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um die Tourismusbranche weiter zu unterstützen und das Schließen von Betrieben zu verhindern.

„Im Gegensatz zu Berlin setzen wir uns in Hessen für die Anliegen des Tourismus ein.“ Seit 2018 ermöglicht Hessen die optionale Erhebung eines Tourismusbeitrages für Übernachtungen, die nicht beruflich veranlasst sind. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf auch für berufliche Reisen eine Gebühr erhoben werden. Vor diesem Hintergrund haben sich viele Verbände wie beispielsweise die DEHOGA dafür ausgesprochen, den Tourismusbeitrag auch auf Geschäftsreisende auszuweiten, da dieser im Gegensatz zur Bettensteuer eine Zweckbindung hat und der touristischen Infrastruktur vor Ort zu Gute kommt. „Um den Kommunen die Möglichkeit für eine Tourismusabgabe für Geschäftsreisen zu ermöglichen, haben wir eine entsprechende Änderung im Kommunalen Abgabengesetz vorgenommen und beschlossen. Das eröffnet Kommunen Spielräume, um den lokalen Tourismus anzukurbeln“, so Kasseckert abschließend.


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