"Eigentlich müsste Herr Schopbach AfD wählen"

Jürgen Mohn (AfD).

Politik
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"Der Kopf eines linksextremen Vereines aus Gelnhausen fordert, auf ein demokratisches, weltoffenes, tolerantes und solidarisches Deutschland zu setzen", reagiert der AfD-Landtagskandidat Jürgen Mohn auf ein Interview mit Alexander Schopbach, Vorsitzender des Vereins "Hand aufs Herz" (hier lesen).



„Es ist zwar höchst anstrengend, aber dennoch interessant zu lesen, dass Herr Schopbach in erster Linie mehr Mitwirkung und Mitsprache der Bürger unseres Landes fordert. Er hätte sich einfach einmal die Mühe machen sollen, dazu Kernforderungen der Alternative für Deutschland zu lesen und diese auch zu verstehen. Hätte er das getan, dann wäre seine Wahlentscheidung einfach – er müsste die AfD wählen. Auf Bundesebene hatte die AfD-Bundestagsfraktion einen ausgearbeiteten Entwurf einer Grundgesetzänderung eingebracht, der ein System von plebiszitären Regelungen umfasst, das in Anlehnung an Regelungen der Schweiz das Demokratiedefizit Deutschlands beseitigen würde. Auf Landesebene strebt die AfD gemäß ihrem Grundsatzprogramm eine Reihe von Maßnahmen an, die vorhandene Missstände beseitigen und Verbesserungen von Demokratie und Staat erreichen sollen. Voraussetzung für echte Demokratie ist an vorderster Stelle die Gewaltenteilung. Dazu gehört, dass Abgeordnete als Parlamentsmitglieder nicht zugleich Mitglied einer Regierung als Spitze der Exekutive sein dürften. Dies müsste auf Bundesebene so sein und natürlich auch in Hessen. Der Ministerpräsident könnte also nicht zugleich Abgeordneter sein und ein Minister und ein Staatssekretär ebenso wenig. Reife Demokratien leben das. Die Organisation der Justiz müsste aus der Exekutive herausgelöst werden. Ein Justizminister ist Teil des Kabinetts und damit der Exekutive. Wenn er die Richterschaft auswählt, einsetzt und befördert oder eben nicht, dann ist er aber auch Herr der Judikative. Folgerichtiges demokratisches Gebot wäre also: Die Justiz erhält eine Selbstverwaltung. Das würde bedeuten, dass alle Anstellungsentscheidungen und die Bestimmung der leitenden Funktionsstelleninhaber der Staatsanwaltschaften und der Gerichte durch Verfahren innerhalb der Justiz getroffen werden müssten. Fast jeder Bürger kennt sie und die politischen Akteure betreiben sie mit Fleiß. Die öffentliche Verwaltung ist konzipiert als loyaler Mittler zwischen legislativer Staatsgewalt und der hoheitlichen Gewalt unterliegenden Bürger. Das Gelingen oder Scheitern von Staaten hängt vielfach von einer rechtstreuen und unbestechlichen Mitarbeiterschaft in allen Behörden ab", so Mohn.

Und weiter: "Auch die Verfasser des Grundgesetzes hatten erkannt, dass für den Aufbau des neuen Staates eine leistungsfähige und von politischen Einflüssen möglichst unabhängige öffentliche Verwaltung, insbesondere Beamtenschaft, notwendig sei. Das Dienstrecht für die Mitarbeiterschaft wurde unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geregelt. Zudem wurde der Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht. Aus diesen Prinzipien ist das beamtenrechtliche Institut der Bestenauslese entwickelt worden. Und genau das verbietet, den politischen Spezi überhaupt im öffentlichen Dienst unterzubringen und schon gar, dort wichtige Führungsfunktionen mit politischen Genossen zu besetzen, die dann die Infiltration von Unfähigen und politisch Loyalen als Lebensaufgabe betrachten. Gegen dieses Gebot wird jedoch ungezählt, vielfach und überall von der Bundestagsverwaltung bis zum Gemeindesekretär verstoßen. Das sind nur einige Beispiele für Demokratie mit mehr Bürgernähe. Für politisch Interessierte ist also offenkundig, die AfD steht deutlich und ehrlich für mehr Bürgerbeteiligung.Wenn Herr Schopbach es mit seinen Forderungen tatsächlich ernst meint, dann muss er seine Stimme der Alternative für Deutschland geben. Und wenn er es nicht ernst meint, dann hat er sich gerade selbst entlarvt."

 

 


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