Auf Grundlage des § 33 Abs. 2 HKO mit Verweis auf § 62 Abs. 2 HGO in Verbindung mit § 2 der Hauptsatzung des Main-Kinzig-Kreises sind nachträgliche Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung der der Ausschüsse auswirken, zu berücksichtigen.

Danach ergibt sich folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen

  • SPD                                       > 5 Sitze
  • CDU                                       > 4 Sitze
  • Bündnis90/Die Grünen          > 2 Sitze
  • AfD                                        > 1 Sitz
  • FW                                         > 1 Sitz
  • FDP                                       > 1 Sitz
  • Die Linke                               > 1 Sitz

Der Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ verlieren einen Ausschusssitz an die Fraktion „Die Linke“.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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