Auf Grundlage des § 33 Abs. 2 HKO mit Verweis auf § 62 Abs. 2 HGO in Verbindung mit § 2 der Hauptsatzung des Main-Kinzig-Kreises sind nachträgliche Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung der der Ausschüsse auswirken, zu berücksichtigen.
Danach ergibt sich folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen
- SPD > 5 Sitze
- CDU > 4 Sitze
- Bündnis90/Die Grünen > 2 Sitze
- AfD > 1 Sitz
- FW > 1 Sitz
- FDP > 1 Sitz
- Die Linke > 1 Sitz
Der Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ verlieren einen Ausschusssitz an die Fraktion „Die Linke“.
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