Ohrfeige aus Karlsruhe für unseriöse Haushaltspolitik

Politik
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Finanzmitteln in den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung als verfassungswidrig eingestuft.



Die Bundesregierung hatte zuvor nicht genutzte Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise in den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet. Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie darin eine Umgehung der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse der Bundesrepublik Deutschland sehen.

Dazu erklärt der Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Main-Kinzig (MIT), Patrick Heck: „Dieses Urteil ist nach dem Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetzes) vor wenigen Wochen die nächste schallende Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichtes für die Ampel-Regierung. Es zeigt, dass die unseriöse Haushaltspolitik der Bundesregierung unter Führung von Olaf Scholz (SPD) auf Sand gebaut ist. Der Klima- und Transformationsfonds ist bereits jetzt verplant. Wo sollen die zugesagten Förderungen für das Gebäudeenergiegesetz oder das versprochene Klimageld nun herkommen? Was bleibt sind fehlende Planungssicherheit, neue Hürden für Investitionen und eine berechtigte tiefe Verunsicherung von Bürgern, Betrieben und der Industrie. Die Berliner-Politik liefert auch in diesen Zeiten erneut chaotisches Bild statt dem notwendigen Kurs. Die monatlich immer lauter werdenden Rufe nach Neuwahlen auf Bundesebene sind berechtigt.“

Kreisvorstandsmitglied Andrea Fuchs ergänzt: „Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse achten, statt sie mit Taschenspielertricks zu umgehen. Eine seriöse Haushaltspolitik bedeutet: Ausgaben priorisieren und Kernausgaben aus dem Kernhaushalt finanzieren. Davon ist Ampel meilenweit entfernt und schafft immer neuen Unmut in der Gesellschaft.“

mitmainkinkarlsruhe az


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