Bundestag beschließt Zukunftsfinanzierungsgesetz

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“Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz fördern wir Kleinanleger sowie kleine und mittlere Unternehmen beim Zugang zum Kapitalmarkt, indem wir unter anderem Mehrstimmrechtsaktien einführen und die Bedingungen für Kapitalerhöhungen verbessern“, so der Bundestagsabgeordnete Lennard Oehl (SPD), der als Berichterstatter das nun verabschiedete Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) maßgeblich mitgestaltet hat.



“Besonders freut mich, dass wir den Vermögensaufbau von Kleinanlegern durch die Verdopplung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Fonds- und Bausparen stärker fördern. Damit erhalten künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer Einkommensgrenze von 40.000 (für Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (bei Verheirateten) die staatliche Förderung auf ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL ist zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Vermögensaufbau.”

Auch im Verbraucherschutz würden mit dem Gesetz maßgebliche Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger erreicht. „Wir werden eine Website einführen, auf der die Bürgerinnen und Bürger Kontoführungsgebühren und Dispozinsen bei Girokonten vergleichen können. Das erhöht die Transparenz deutlich und erleichtert es, das beste Angebot auszuwählen“, so Lennard Oehl.

„Um die Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen – ein ur-sozialdemokratischer Gedanke – attraktiver zu gestalten, haben wir hier diverse Änderungen erwirkt, die dafür sorgen werden, dass deutsche Start- und Scale-ups im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte mithalten können. Damit können Start-ups endlich die dringend benötigten Mitarbeitenden erreichen und besser am Unternehmen binden.“, erklärt Oehl weiter.

"Mit dem ZuFinG erhalten Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leichteren Zugang zum Kapitalmarkt, damit sie Zukunftsinvestitionen in Deutschland tätigen können. Investitionen über den Kapitalmarkt werden dabei eine wichtigere Rolle spielen. Für Börsenzulassungen gelten in Zukunft niedrigere Hürden und zusätzliche Instrumente wie Börsenmantelgesellschaften, werden die Unternehmen bei Börsengängen unterstützen. Dafür wurden Regelungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Verbraucherschutz- und Steuerrecht weiterentwickelt", so Oehl abschließend.


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