Sonntagsschließung: Landtag noch nicht einig über neue Regelung für teo und Co.

Politik
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Nach der gerichtlich angeordneten Sonntagsschließung von Mini-Verbrauchermärkten wie den "teo" von tegut (wir berichteten) hat der Landtag am Montag erstmals über das Hessische Ladenöffnungsgesetz debattiert. Dass eine Änderung notwendig ist, hält demnach augenscheinlich eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten für notwendig, diskutiert wird jetzt noch über den richtigen Weg.



Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) hat in der Debatte um eine mögliche Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zugunsten der Sonntagsöffnung sogenannter Minimärkte den in der Verfassung verankerten besonderen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe betont. „Die Landesregierung steht einer Sonntagsöffnung für Minimärkte mit vollautomatisierten Verkaufsflächen grundsätzlich offen gegenüber. Aber nur, wenn das mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist. Wir bewegen uns in all unserem Tun auf dem Boden der Hessischen Verfassung – deshalb räumen wir auch der Sonn- und Feiertagsruhe hohe Priorität ein.“

Der Schutz von Sonn- und Feiertagen sei eine auf dem Grundgesetz und der hessischen Verfassung fußende Regelung. Daher sei der Gestaltungsspielraum für Sonderöffnungszeiten gering, was auch der Anfang Januar veröffentlichte Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs belegt habe, der dringenden Versorgungsbedarf als Voraussetzung für Sonntagsöffnungen anführte. Die Ministerin warnte zudem vor Aktionismus: „Niemandem ist mit einer Regelung geholfen, die vor den Gerichten keinen Bestand hat. Vor dem Hintergrund der engen verfassungsrechtlichen Grenzen wollen wir hier auf Grundlage eines Austauschs mit den Vertretern von Gewerkschaften, Wirtschaft, Kommunen und den Kirchen sowie den weiteren betroffenen Verbänden und Institutionen eine breit akzeptierte und rechtlich tragfähige Lösung entwickeln“, sagte Hofmann.

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat im Plenum des Landtags für eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes und damit für eine innovative Wirtschaftspolitik geworben. „Das hessische Ladenöffnungsgesetz ist angestaubt und muss dringend modernisiert werden“, erklärt Naas mit Bezug auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, wonach vollautomatisierte Mini-Supermärkte ohne Personal sonn- und feiertags nicht mehr öffnen dürfen. „Die Leute können sonntags an der Tankstelle Brötchen holen und am Kiosk einen Schokoriegel kaufen und werden dort bedient. Aber im vollautomatisierten Markt die fehlende Tüte Milch kaufen geht nicht. Das ist nicht vermittelbar und auch nicht zu begründen.“

Die Freien Demokraten haben daher einen Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vorgelegt, der heute in erster Lesung im Plenum beraten wird. Das Minimarkt-Gesetz sieht konkret eine Ausnahmeregelung vor, damit die kleinen Läden ohne Personal wieder sonn- und feiertags öffnen können. Die Ausnahme ist begrenzt auf Märkte ohne Personal mit Verkaufsflächen bis zu 100 Quadratmeter, auf denen lediglich ein Sortiment der Grundversorgung des täglichen Bedarfs angeboten wird. „Damit ist auch der besonderen Rolle des Sonntags Rechnung getragen“, sagt Naas. Das stets von den Gewerkschaften vorgebrachte Argument des Schutzes der Beschäftigten sei im konkreten Fall ohnehin nichtig. 

Naas wirbt im Landtag um Zustimmung zum Gesetzentwurf und verweist auf die Hilferufe gerade von kleineren Kommunen, die nicht zu überhören seien. „In manchen Regionen sind die Mini-Supermärkte die einzige Einkaufsmöglichkeit. Das Geschäftsmodell lohnt sich aber nur mit Sonntagsöffnung - weil über 30 Prozent der Umsätze dieser Märkte sonntags erzielt werden. Und das wiederum zeigt, dass die Kundinnen und Kunden Bedarf haben, sonntags etwas zu besorgen.“

Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Selbstbedienungsläden ermöglichen

Zur Plenardebatte zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Heiko Kasseckert aus Langenselbold: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskommen, unter das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen fallen. Diese Einschränkungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen gerade vor dem Hintergrund von Online-Angeboten überprüft und geändert werden. Neue Konzepte, wie der Teo-Markt von Tegut, zeigen die verbesserten Möglichkeiten zur Grundversorgung im ländlichen Raum für den stationären Handel. Das Urteil des VGH macht aber deutlich, dass eine neue gesetzliche Regelung notwendig ist. Unser Ziel ist es, durch eine Anpassung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen zur Grundversorgung und Dienstleistungsbetriebe, die an Sonntagen ohne Personaleinsatz auskommen, zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der FDP, der lediglich eine Einzelfallregelung für die Tegut Teo-Märkte vorsieht, streben wir an, einen allgemeinen und umfassenden Rechtsrahmen für sämtliche vollautomatisierten Verkaufsflächen und Dienstleistungsbetriebe zu schaffen. Diese Zielsetzung ist mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden, die derzeit sorgfältig geprüft werden, um eine entsprechende rechtssichere Änderung des HLÖG zu ermöglichen.“

Zum Gesetzentwurf der FDP „Gesetz zum durchgängigen Betrieb vollautomatisierter Verkaufsmodule (Minimarkt-Gesetz)“ sagt Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Vollautomatisierte Verkaufsstellen entscheiden den Verdrängungswettbewerb bei durchgängiger Öffnung zugunsten großer Handelsketten und das bedauern wir. Der Wegfall inhabergeführter Geschäfte ist ein gesellschaftliches Problem. Wir finden, dass der menschliche Kontakt, die soziale Interaktion, gerade bei einer immer stärker vereinsamenden Gesellschaft, ein entscheidender sozialer Aspekt ist. Wenn solche Verkaufsstellen kleine Läden verdrängen, erweisen sie dem sozialen Aspekt einen Bärendienst. Wenn sie ein sozialer Treffpunkt werden, haben sie wiederum ihren Wert. Dass die Arbeitsbelastung von Familien so hoch ist, dass sie durchgängig geöffnete Geschäfte benötigen, zeigt eine neue Diskussion auf, die zu führen ist.  Wir werden in den kommenden Lesungen und vielleicht auch in Anhörungen gespannt alle Argumente verfolgen und begrüßen die daraus resultierende sozialgesellschaftliche Diskussion. Am Ende sollten die Kommunen hier von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden können und die Bürger ihre Bedürfnisse dann auch klar vor Ort formulieren können. Hier wären Volksabstimmungen das richtige Instrument.“


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