Derzeit würden Geflüchtete zunächst einem Arbeitsverbot unterliegen, vor allem wenn sie in einer Geflüchtetenunterkunft leben oder wenn sie aus sogenannten sicheren Herkunftsländern geflüchtet seien.
„Es ist daher bedenklich, Menschen zum Arbeiten zu zwingen, wenn sie keine Chance haben, eine reguläre Arbeitserlaubnis zu erhalten“, so Liebig. Ebenso könnten solche mit 80 Cent vergüteten Tätigkeiten zur Verdrängung regulärer Beschäftigter im Niedriglohnbereich beitragen. Besser wäre es, Geflüchtete rasch mit ausreichend finanzierten Sprach- und Integrationskursen für den regulären Arbeitsmarkt fit zu machen.
Die Gewerkschafterin reagiert ebenso kritisch auf die bundeseinheitliche Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete mit eingeschränkter Möglichkeit der Bargeldabhebung: „Die Bezahlkarte ändert nichts daran, dass Menschen aus Krisengebieten weiterhin zu uns fliehen werden und sie ändert auch nichts daran, dass Menschen für die unterschiedlichsten Besorgungen Bargeld benötigen: für den Schulkiosk etwa oder für den Einkauf auf Wochenmärkten. Auch hier darf es nicht zu einer Diskriminierung kommen, die die Würde der Menschen verletzt. Eine restriktive Bezahlkarte engt die Selbstbestimmung dieser oft auf Bargeld angewiesenen Menschen ein. Sie ist daher in der Form, wie sie in Bund und den meisten Ländern diskutiert wird, abzulehnen“, so Liebig.
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