Interessen der Windkraftlobby über Naturschutz gestellt

Politik
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Die BI Windkraft im Spessart hat als anerkannter Naturschutzverband Fachaufsichtsbeschwerde beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegen einen Erlass zur Planung von Windkraftanlagen eingelegt, der die Tabuzone von Wochenstuben der Mopsfledermaus zu Windkraftanlagen von bisher 5.000 m auf generell 1.000 m reduziert.



Der Erlass wurde am 10. Juni 2016 von Hr. Klaus-Ulrich Battefeld unterzeichnet, der im Hessischen Umweltministerium für den Bereich Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht verantwortlich ist.

Der Erlass unterschlägt wesentliche Erkenntnisse der aktuellen Fachgutachten zur Berücksichtigung von Vorkommen der Mopsfledermaus bei der Ausweisung von Vorrangflächen von Windkraftanlagen im Rahmen der Regionalplanung, bzw. bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum kürzlich verbreiteten, überarbeiteten Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans für Südhessen liegt für die Bürgerinitiative der Verdacht nahe, dass hier durch einen politisch motivierten Schnellschuss die Interessen der Windkraftlobby vor den Naturschutz gestellt werden sollen. In diesem Entwurf für die zweite Offenlage des Regionalplans sollten circa 30 Vorranggebiete für Windkraftanlagen aufgrund von Vorkommen der Mopsfledermaus gestrichen werden, unter anderem auch Flächen im Naturpark Hessischer Spessart auf den Gemarkungen von Bad Orb, Linsengericht und Biebergemünd.

Auf Basis des neuen Erlasses von Herrn Battefeld könnten jetzt im Rahmen der Regionalplanung Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, für die bereits im Vorfeld gezeigt wurde, dass sich diese durch eine besondere Eignung für die Mopsfledermaus auszeichnen und auch entsprechend von dieser Fledermausart genutzt werden. Dadurch kommt es zu einer vorsätzlichen Beeinträchtigung einer Art mit ungünstig schlechtem Erhaltungszustand - wie der Mopsfledermaus - und gegebenenfalls auch zu vorsätzlichen Verstößen gegen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Bürgerinitiative geht deshalb davon aus, dass die im oben genannten Erlass vorgegebene Vorgehensweise für die Planungsbehörden gerade bei der Regionalplanung einer gerichtlichen Klärung nicht standhalten wird und damit auch die Gültigkeit einer entsprechenden Regionalplanung in Frage gestellt wird. Entsprechendes gilt ebenfalls für die laufenden Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen im Bereich von Wochenstuben der Mopsfledermaus, wie z.B. in Flörsbachtal. Der Vorstand der BI Windkraft im Spessart hat deshalb Herrn Dr. Christian Hey im Hessischen Umweltministerium als Vorgesetzten von Hr. Battefeld mit einer Fachaufsichtsbeschwerde ersucht, diesen Erlass zurückzuziehen und durch einen überarbeiteten Erlass zu ersetzen, der die Erkenntnisse der aktuellen Fachgutachten zur Mopsfledermaus vollumfassend berücksichtigt.


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