Der hessische Wirtschafts- und Energieminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori (SPD) sagte dazu: „Die Energiewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie nicht über die Köpfe der Menschen hinweg organisiert wird, sondern gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gelingt. Deshalb sorgen wir dafür, dass die Regionen, in denen Wind- und Solaranlagen entstehen, auch unmittelbar davon profitieren. Wer Flächen bereitstellt und Verantwortung übernimmt, soll auch an den Chancen der Energiewende teilhaben. Das stärkt die Akzeptanz, schafft Vertrauen und bringt den Ausbau der erneuerbaren Energien schneller voran. Mit dem Gemeindebeteiligungsgesetz verbinden wir Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung und machen die Energiewende für die Menschen vor Ort konkret erlebbar.“
Kommunen erhalten 0,2 Cent je Kilowattstunde
Kern des Entwurfs ist die verpflichtende Einführung der bislang freiwilligen Beteiligung nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Hessen. Anlagenbetreiber sollen demnach künftig 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde an die betroffenen Gemeinden zahlen. Pro moderne Windenergieanlage können Kommunen so jährlich etwa 30.000 bis 40.000 Euro einnehmen, bei größeren Photovoltaik-Freiflächenanlagen (10 MW) sind es rund 20.000 Euro pro Jahr. Die Mittel fließen dabei nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern müssen für Maßnahmen eingesetzt werden, die die Akzeptanz für erneuerbare Energien stärken. Die Gemeinden erhalten dabei einen breiten Spielraum, solange transparent gemacht wird, dass die Finanzierung aus den Beteiligungsmitteln nach dem neuen Gesetz erfolgt. So können die zusätzlichen Mittel für Schwimmbäder, Gemeindehallen, Spielplätze oder eine Senkung der Grundsteuer eingesetzt werden. Der Entwurf ist schlank, klar und bürokratiearm.
„Die hessischen Kommunen erhalten damit verlässliche und planbare Beteiligungsmöglichkeiten. Das schafft zusätzliche Spielräume für Investitionen dort, wo sie den Alltag der Menschen unmittelbar verbessern – etwa in Schulen, Kitas, Sportanlagen oder die kommunale Infrastruktur. So wird die Energiewende nicht nur zu einem Beitrag für den Klimaschutz, sondern auch zu einem Gewinn für die Städte und Gemeinden in unserem Land. Unser Ansatz ist klar: mehr Akzeptanz, mehr Teilhabe und mehr Wertschöpfung vor Ort.“ sagte Minister Mansoori weiter.
Regierungsanhörung steht bevor
Der Gesetzentwurf wurde bereits im Kabinett beraten, die Regierungsanhörung startet in Kürze. Anschließend werden die Rückmeldungen ausgewertet und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Nach den Lesungen im Hessischen Landtag und der Veröffentlichung im Staatsanzeiger kann das Gesetz voraussichtlich Ende des dritten bzw. Anfang des vierten Quartals dieses Jahres in Kraft treten.




Kommentare
Die ganzen Privaten PV Dächer werden sich freuen, wenn sie durch die AgNes Reform spätestens 2029 zur Kasse gebeten werden!
In Bad Orb werden sie teure Anwälte beauftragen. Damit die den Windpark am Horstberg möglichst viele Steine in den Weg legen.
Wenn der letzte Richter dann die letzte Klage abgewiesen hat. Dann werden diese Anwälte mit dem Geld vom Windpark bezahlt.
Sollte man nicht eine Ausnahme für Kommunen machen, die die Energiewende ablehnen?
Z.B.: eine Karenzzeit von 5 Jahrne.
Stellt sich die Frage, warum man das ansonsten fehlende Geld, für die im Beitrag genannten Maßnahmen, über Umwege und zur Manipulation zur Verfügung hat?
Warum versucht man manipulativ Stimmung zu erzeugen und somit Fakten der Unrentabilität einiger Anlagen somit außer Kraft setzen will.
Natürlich wird man das Fähnchen das da einem entgegenwinkt aufnehmen um seine Kommunalkassen zu "füllen".
Letztendlich hat das Kind nur einen anderen Namen und kommt einer Grundsteueranhebung gleich.
Woher kommen die Gelder für solche Aktionen? Und wieder beantwortet sich die Frage von selbst: Vom Steuerzahler.
"Gute Ideen" müssen scheinbar immer ordentlich Geld kosten.
Und Gratulation zur Wortschöpfung: "bürokratiearm"! Lässt einem gleich ruhiger schlafen.