Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit stellte sich heraus, dass er mit 0,4 Promille unter leichtem Alkoholeinfluss stand. Dieser Atemalkoholwert für sich alleine wäre noch im Rahmen gewesen. Jedoch ergaben sich bei der weiteren Überprüfung Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln.
Der Fahrer musste sich daher einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
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