Hierbei zog sie sich zum Glück nur Verletzungen leichterer Art zu, musste aber dennoch vom Rettungsdienst ins Krankenhaus nach Wasserlos eingeliefert werden. Da bei der Dame Alkoholgeruch festgestellt wurde und ein Atemalkoholtest einen Wert von knapp über 0,5 Promille ergab, wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Es sei in diesem Zusammenhang nochmals erwähnt, dass die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern derzeit sehr wohl erst bei 1,6 Promille liegt. Offenbaren sich in der Fahrweise eines Radlers jedoch Ausfallerscheinungen, wie hier der Fall (Sturz), liegt die Grenze der relativen Fahruntüchtigkeit wie bei einem Kraftfahrzeug auch bereits bei 0,3 Promille. Es liegt dann jeweils ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr vor.
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