Die Feier wurde aufgelöst. Alle anwesenden Gäste und den Gastgeber erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Nachdem zwei der Gäste offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen und mit ihren Pkws angereist waren, wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt. Bei einem 21-jährigen wurde zudem eine Kleinmenge an Marihuana aufgefunden. Ihn erwartet nun neben der oben genannten Anzeige, auch eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
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