Sie hatten zunächst das Gartentor beschädigt und anschließend eine Gartenhütte aufgebrochen. In der Hütte verbrannten sie dann Papier und veranstalteten ein Trinkgelage. Zum Glück kam es zu keinem Brand in der Hütte.
Es wurde nichts entwendet. Der Sachschaden wird auf 250 Euro geschätzt. In einem angrenzenden Gartengrundstück wurde außerdem eine weitere Einfriedung in Mitleidenschaft gezogen. Nach derzeitigem Sachstand wird davon ausgegangen, dass hier eine verbotene Corona-Party stattfand.
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