Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss gestiegen

Blaulicht
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Alkohol am Steuer dürfte die Ursache eines schweren Unfalls gewesen sein, der sich Mitte Mai 2017 auf einer Straße im Kreis Offenbach ereignete.



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Der damals 42-Jährige mutmaßliche Renault-Lenker, dessen Blutproben-Untersuchung später einen Wert von über zwei Promille ergab, erlitt schwere Verletzungen und es entstand ein Schaden von über 22.000 Euro. In der Nacht soll der Mann mit seinem Kangoo über die Mittelinsel eines Kreisels gefahren sein und dabei zwei Säulen touchiert haben. Sein Fahrzeug hatte sich infolgedessen überschlagen.

"Dies ist ein Beispiel aus dem letzten Jahr, bei dem die Unfallursache offenbar der Alkoholkonsum war", sagte Polizeipräsident Roland Ullmann und ergänzte: "Die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter zuvor Alkohol oder Drogen konsumiert hatte, stieg von 497 im Jahr 2016 um 37 auf 534 im vergangenen Jahr.

Bei jedem dritten Unfall wurde gar eine Person verletzt. Drei Menschen starben 2017 auf unseren Straßen". Bei 183 (2016: 165) Unfällen erlitten 257 (2016: 214) Beteiligte Verletzungen; 63 wurden schwer und 191 leicht verletzt. Im Jahr 2016 waren es 54 schwer und 156 leicht verletzte Personen; zudem waren vier Unfalltote zu beklagen.

Den größten Anteil hatten die Alkoholunfälle: Von den 440 Unfällen wurden bei 147 insgesamt 204 Personen verletzt. Ein Mensch starb, 51 Personen erlitten schwere und 152 leichte Verletzungen. Von den 49 Unfällen unter Drogeneinfluss kamen bei 20 Unfällen insgesamt 30 Verkehrsteilnehmer zu Schaden; zwei Menschen starben und zwei wurden schwer verletzt. Darüber hinaus ereigneten sich 45 Verkehrsunfälle, bei denen ein Beteiligter sowohl Alkohol als auch Drogen intus hatte. Bei 16 Unfällen wurden 23 Menschen verletzt - 13 von ihnen schwer. In der Verkehrsüberwachung bewerten Polizeipräsident Roland Ullmann und der Leiter der Abteilung Einsatz, Claus Spinnler, die Arbeit des Kompetenzteams "Drogenerkennung im Straßenverkehr" (kurz: DiS-Team) als großen Erfolg. Dem DiS-Team gehören derzeit zehn Polizeibeamte und eine Polizeibeamtin an, die in speziellen Lehrgängen und Fortbildungen auf die Erkennung von unter Drogeneinfluss stehenden Verkehrsteilnehmern geschult wurden. Dieses Wissen geben die versierten Beamten wiederum an ihre Kolleginnen und Kollegen der Reviere und Stationen weiter. Die Wahrscheinlichkeit, auf den Straßen erwischt zu werden, ist für die unter Drogeneinfluss stehenden Verkehrsteilnehmer sehr hoch. "Im Jahr 2017 leiteten die Beamtinnen und Beamten bei gezielten Verkehrskontrollen gegen 2.278 Verkehrsteilnehmer, die offensichtlich Alkohol, Drogen oder beides konsumiert hatten, die entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und stellten etliche Führerscheine sicher", betonte Spinnler. 1.028 Personen waren unter Alkohol- und 1.125 unter Drogeneinfluss unterwegs; 125 Kontrollierte hatten offensichtlich beides intus.

Roland Ullman und Claus Spinnler weisen darauf hin, dass die Verkehrsteilnehmer nach einer Drogenfahrt mit harten Konsequenzen rechnen müssen. Neben Anzeigen wegen des Verdachts von Straf- und OWI-Verstößen, §§ 316 StGB und 29 BtMG sowie 24a StVG, erfolgt durch die Polizei parallel dazu eine Mitteilung an die Führerscheinstelle.

Von dort können in eigener Zuständigkeit gemäß eines Maßnahmenkatalogs weitere Auflagen angeordnet werden: Ärztliche Gutachten, MPU oder Drogenscreening. Folge kann der zeitweise oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis sein. Mögliche Einträge im Führungszeugnis können darüber hinaus ebenso negative Auswirkungen auf den Beruf haben. Ullmann und Spinnler halten gezielte Alkohol- und Drogenkontrollen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer für unverzichtbar.


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