A66: Schläge mitten auf der Autobahn angedroht

Blaulicht
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Gefährliches Duell auf der A66: Im April 2017 will ein BMW einem VW Passat den besten Platz im zähfließenden Verkehr streitig machen, kurz vor der Abfahrt Wächtersbach soll einer sogar mitten auf der Autobahn körperliche Gewalt angedroht haben. Auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen saß nun ein 31-jähriger Familienvater aus Frankfurt, gebürtig aus Bad Soden-Salmünster, und erklärte sich nach fast zweistündiger Verhandlung zu einer Zahlung von 4.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bereit. Andernfalls hätte ihm wohl ein längerer Führerscheinentzug gedroht.



Das vermeintliche Opfer war ein 57-jähriger Gebietsverkaufsleiter aus Mörfelden-Walldorf, der am 4. April 2017 gegen 11 Uhr auf der A66 von Hanau in Richtung Fulda unterwegs war. Seine Schilderung hörte sich drastisch an: Etwa auf der Höhe von Gelnhausen soll der Angeklagte von hinten mit seinem weißen BMW aufgefahren sein und per Lichthupe freie Fahrt gefordert haben. Als sich auf der rechten Spur eine Lücke auftat, habe er rüber gelenkt, doch da sei bereits der Angeklagte rechts an ihm vorbeigerauscht, dem er nur mit Mühe ausweichen habe können. Wenige Meter weiter in einer Baustelle dann das Unfassbare: Der BMW habe mitten auf der Fahrbahn angehalten, der Angeklagte auf seinen Wagen zu gerannt, habe an der Fahrertür gerüttelt und mit den Worten „beim nächsten Mal gibt es auf die Fresse“ gedroht. Der 57-Jährige fuhr seinem Kontrahenten dann bis nach Wächtersbach-Aufenau nach, um sich das Kennzeichen zu notieren, und erstattete noch am gleichen Tag Anzeige bei der Polizei.

Deutlich harmloser hört sich die Version des Angeklagten an: Das Auffahren samt Lichthupe gab er zu, da der Vordermann aber nach einer Zeit nach rechts rüber gezogen sei, habe er ihn ganz normal überholen können, dabei aber noch mal gehupt. Anschließend sei er in Wächtersbach abgefahren und kurze Zeit später habe der 57-Jährige an einer Ampel mit seinem Wagen hinter ihm gestanden, diesmal soll dieser gehupt und gestikuliert haben. Daher sei er ausgestiegen und zu ihm hingelaufen, habe aber nichts gesagt, sondern ihm nur den Vogel gezeigt. „Unschön, hätte von uns beiden deutlich souveräner gelöst werden können“, so die Einschätzung des 31-Jährigen.

Das deckte sich offenbar nicht ganz mit der Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft, denn nach einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch zeigte sich der Angeklagte zumindest etwas einsichtig und räumte sein Fehlverhalten ein. Damit kam er um eine Verurteilung und einen Führerscheinentzug herum, das Verfahren gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde vorläufig eingestellt. Für die Zahlung der 4.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung hat er nun zwei Monate Zeit.


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