BMW gegen Golf: Gefährliches Duell auf der A66

Blaulicht
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Katz- und Maus-Spiel oder doch ein Autorennen? So ganz ließ sich in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen nicht aufklären, was einem Sonntagabend im Januar des vergangenen Jahres auf der A66 zwischen Steinau und Gelnhausen genau ablief. Für einen 26-jährigen Mann aus Linsengericht hat es dennoch folgen: Wegen Nötigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 20 Euro und somit 1.800 Euro verurteilt, außerdem wurde gegen ihn ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt.



28. Januar 2018, gegen 18.30 Uhr: Ein 40-jähriger Mann aus Bruchköbel war mit einem Golf-GTI auf dem Heimweg, als der Linsengerichter vermutlich in Steinau mit einem 3er-BMW auf die A66 auffuhr. Beide Männer haben reichlich Motorleistung unter der Haube, der Golf ist mit 211 PS ausgestattet, der BMW sogar mit 335. Zunächst fuhren beide Autos vermutlich nur hintereinander her, doch dann missfiel dem Bruchköbler laut eigener Aussage, dass der BMW-Fahrer begann, die vor ihnen fahrenden Wagen zu drängeln. Dieser setzte dafür angeblich die Lichthupe ein und fuhr sogar auf der Mitte der Fahrbahn.

„Ich habe dann auch zwei, drei Mal aufgeblinkt“, habe er den Linsengerichter zur Ordnung rufen wollen, was der wohl als Provokation verstand. Es begannen Ausweich- und Bremsmanöver, plötzlich berührten sich die Fahrzeuge sogar. Der Linsengerichter hielt danach auf der Standspur an, doch jetzt gab sein 40-jähriger Kontrahent Gas. „Ich hatte Angst“, begründete er seine Flucht nach dem Unfall.

Zeugen konnte bis zu diesem Zeitpunkt nicht ermittelt werden, in Bad Orb fuhr allerdings eine 57-jährige Freigerichterin auf die A66 auf. Sie sah zunächst beide Fahrzeuge mit hohem Tempo an ihr vorbeifahren, kurz danach soll der BMW mehrere Fahrzeuge über die Standspur überholt haben und dann wenig später rechts am Fahrbahnrand so langsam gefahren sein, dass sie das Kennzeichen ablesen konnte. Ein Pärchen aus Hanau war offenbar mittendrin, links raste der Golf an ihnen vorbei, rechts über die Standspur der BMW. Im Rückspiegel sahen die beiden dann noch, wie der Golf im letzten Moment in die Ausfahrt Gelnhausen-Ost abbog und der BMW auf der Standspur langsamer wurde.

Golf samt Fahrer aus Bruchköbel tauchten wenig später bei der Polizeistation in Gelnhausen auf: „Er hat gezittert, geradezu Unterschlupf bei uns gesucht“, berichtete ein Polizist von seinem ersten Eindruck. Den BMW-Fahrer traf die Polizei zunächst nicht zu Hause an. Im Prozess sagte er aus, dass ihm die Drängelei des Golf-Fahrers auf die Nerven gegangen sei und er ihn deshalb leicht ausgebremst habe. Danach sei es zu einer leichten, seitlichen Kollision gekommen und er habe auf der Standspur angehalten, um den Schaden zu regeln. Doch dann habe der Bruchköbler Gas gegeben.

Das Gericht sah zumindest den Vorwurf der Nötigung gegen den 26-Jährigen bestätigt, verurteilte ihn aber auch noch wegen einer zweiten Sache: Am 3. November 2018 war er in Bad Orb von der Polizei mit einem Sprinter samt Anhänger angehalten worden, hatte für das Gespann aber keinen Führerschein. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.


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