Trotz schönem Wetter: Hohe Bußgelder bei Corona-Verstößen

Blaulicht
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Ein schönes Wochenende steht vor der Tür, die hessischen Osterferien beginnen und viele Menschen werden sich fragen, was sie in Zeiten von Corona noch unternehmen können. Das schöne Wetter wird viele ins Freie locken und Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit eines Spaziergangs oder einer sportlichen Betätigung nutzen. Trotz der frühlingshaften Temperaturen und des guten Wetters ist es derzeit aber beispielsweise verboten, sich längerfristig in Parkanlagen für ein Picknick oder zum Sonnen niederzulassen.



Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen in gebührendem Abstand zueinander, haben die Beamtinnen und Beamten dagegen nichts einzuwenden.

Die Polizei und die Mitarbeiter der Ordnungsämter werden verstärkt auf die Einhaltung der Regeln achten und konsequent auf Verstöße reagieren. Die Ordnungshüter hoffen aber nach wie vor auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und würden sich freuen, wenn es keinen Anlass zu Ermahnungen oder weiteren polizeilichen Maßnahmen geben würde. Die Polizei steht zudem in engem Austausch mit den Kommunen, um beispielsweise Parkplätze beliebter Ausflugsziele, wie in Naherholungsgebieten oder im Bereich von Parkanlagen, für den Verkehr zu sperren.

Leider gibt es für das anstehende Frühlingswochenende noch eine weitere unschöne Nachricht. Nach der aktuellen Verordnung der Hessischen Landesregierung ist eine komplette Schließung von Eisdielen erforderlich. Ein Außer-Haus-Verkauf ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht mehr möglich. Die Polizei Hessen appelliert noch einmal eindringlich an alle: Die Ausbreitung des Coronavirus muss, so gut es geht, reduziert werden! Auch den Beamtinnen und Beamten ist bewusst, dass einem insbesondere bei tollem Wetter zu Hause die Decke auf den Kopf fällt. Es ist auch in Ordnung mit seinem Lebenspartner und dem Personenkreis, der im selben Hausstand lebt, spazieren zu gehen oder im Freien Sport zu treiben. Wichtig ist es aber, unbedingt den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Es geht in dieser Zeit nicht nur darum, die eigene Gesundheit, sondern insbesondere auch die der Risikogruppen zu schützen. Nur wenn sich alle Menschen an die Vorschriften halten und diese Ziele erreicht wurden, können noch intensivere Maßnahmen verhindert werden. Jeder ist verantwortlich und muss somit seinen Beitrag leisten. Trotz des guten Wetters sollten alle weiterhin hauptsächlich zu Hause bleiben. Auch wenn es schwerfällt, muss sich jeder Einzelne unbedingt an die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus halten.

Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärten hierzu: "Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung hat sich bisher an die notwendigen Einschränkungen unseres Alltags gehalten. Das ist ein großartiges Zeichen gelebter Solidarität und ein Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in schwierigen Zeiten. Leider gibt es auch immer noch einige Unbelehrbare, die den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Wer sich weiterhin so unsolidarisch verhält, gefährdet das Leben seiner Mitmenschen. Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren."

Das Polizeipräsidium Südosthessen wird daher gemeinsam mit den örtlich zuständigen Ordnungsämtern am kommenden Wochenende ein besonderes Augenmerk auf das gesamte Mainufer (zwischen Offenbach und Hanau), beliebte Ausflugsziele (z. B. Wilhelmsbad in Hanau oder Seligenstadt), Grünanlagen (Kurparks wie beispielsweise in Bad Soden-Salmünster und Bad Orb) und auf zentrale Plätze in den Städten und Gemeinden (z. B. Freiheits- sowie Marktplatz in Hanau) legen. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeireviere und -stationen werden solche Örtlichkeiten in ihrem Dienstbezirk verstärkt bestreifen.

Überblick über die beschlossenen Bußgelder:

Regelsatz von 200 Euro

Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher.

Regelsatz von 500 Euro

Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro

Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens.

Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro

- Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
- Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
- Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2