Betrugs-Ermittlungen gegen Main-Kinzig-Kliniken

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat ein Verfahren gegen die Main-Kinzig-Kliniken wegen Betrugs eingestellt. Wie die Kreispressestelle auf Anfrage bestätigte, musste das kreiseigene Unternehmen vier Millionen Euro an Krankenkassen nachzahlen, außerdem wurde gegen Geschäftsführer Dieter Bartsch eine Geldauflage in Höhe von 40.000 Euro festgesetzt.



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Auslöser für das Verfahren war laut Kreispressestelle ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2015, „das sich auf eine komplexe, bürokratische Auslegungsfrage bei Krankenhausabrechnungen bezog“. Wie Landrat Thorsten Stolz (SPD) als Vorsitzender des Aufsichtsrates erklärte, hatte die Geschäftsführung der Main-Kinzig-Kliniken daraufhin veranlasst, aktiv Rechnungskorrekturen für die Jahre 2011 bis 2015 vorzunehmen. In der Folge seien dann vier Millionen Euro als Ausgleich an die Krankenkassen gezahlt worden. Der damalige Aufsichtsrat sei darüber entsprechend informiert worden. Ob auch der Kreistag als Kontrollorgan für die Main-Kinzig-Kliniken in Kenntnis gesetzt wurde, ist bislang nicht bekannt.

„Obwohl der Vorgang für die Main-Kinzig-Kliniken damit abgeschlossen war, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 weitere Ermittlungen aufgenommen, bei welchen die Geschäftsführung eng mit den Behörden kooperiert hat. Da es schließlich keine weiteren Fakten gab, wurden die Ermittlungen zu den Abrechnungsfragen gegen die Main-Kinzig-Kliniken und deren Geschäftsführer eingestellt. In solchen Fällen sieht die Strafprozessordnung unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags an gemeinnützige Einrichtungen vor“, sei schließlich der Vorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptiert worden, dass der Geschäftsführer der Main-Kinzig-Kliniken GmbH als der gesetzliche Vertreter des Gesamtunternehmens eine vereinbarte Summe von 40.000 Euro zu tragen habe.

„Insgesamt freuen wir uns über diese abschließende Entwicklung, die sich in den vergangenen Monaten bereits angedeutet hatte“, so Stolz. Die medizinische Versorgung sei von der Angelegenheit unberührt gewesen, es habe sich ausschließlich um ein Verwaltungsthema. Zudem sei niemandem ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Foto: Thorsten Stolz (links) und Dieter Bartsch.


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