Am 10. September: Großalarm in allen Kommunen

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Am 10. September 2020 wird pünktlich um 11 Uhr erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm durchgeführt. Wie Innenminister Peter Beuth (CDU) in Wiesbaden informierte, sensibilisiere der Aktionstag für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale. So werden alle vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, Radio, Fernsehen, soziale Medien, Warn-Apps (hessenWARN), sowie digitale Werbetafeln zum Einsatz kommen.



Sowohl der Ton für den Probealarm um 11 Uhr, als auch das Sirenensignal zur Entwarnung um 11:20 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

„Am 10. September ist Großalarm in allen hessischen Kommunen. Im Rahmen des bundesweiten Warntages werden gegen 11 Uhr alle verfügbaren Warnmittel auf einmal erprobt. Der Aktionstag wird dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Die Hessinnen und Hessen sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe kennenlernen, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen, wird die hessische Bevölkerung dann auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN sowie die Social-Media-Kanäle der hessischen Polizei informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für Warnungen vor gefährlichen Ereignissen zu sensibilisieren“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Der Aktionstag ist der erste gemeinsame Warntag aller Bundesländer seit der Wiedervereinigung. Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) wird der Warntag ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Hessen hat den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Vertretern gemeinsam vorbereitet. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

hessenWARN-Meldungen zum Warntag 2020
Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Über hessenWARN sind derzeit mehr als 270.000 Personen erreichbar, welche die App aktiv nutzen und in lebensbedrohlichen Situationen gewarnt werden können. Zusätzlich können über Katwarn mehr als eine halbe Million Menschen in Hessen erreicht werden.

Die Ende 2019 vorgestellte App hessenWARN bietet neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.

„hessenWARN bietet verlässlich, schnell und individuell Warn-Funktionen mit einem echten Mehrwert. Selbstverständlich erfolgt anlässlich des bundesweiten Warntages am 10. September auch die amtliche Gefahreninformation sowie die Entwarnung über hessenWARN. In Zeiten sogenannter Fake News ist es von zentraler Bedeutung, dass wir im Falle einer konkreten Bedrohung schnelle und verlässliche Informationen bieten. Daher rufe ich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf, die App auf ihren Smartphones zu installieren“, so Innenminister Peter Beuth.

Der Warntag am 10. September beginnt in Hessen um 10:45 Uhr mit einer hessenweiten Auslösung der WarnApp hessenWARN (und die daran angeschlossenen WarnApps KatWarn und NINA). Es folgt um 11:00 Uhr die bundesweite Warnung, sowohl über WarnApps als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen zentral auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Ab 11:20 Uhr erfolgt die Entwarnung.


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