Neuer Service des Gesundheitsamtes

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Gemäß des Infektionsschutzgesetzes benötigen alle Personen eine Belehrung des Gesundheitsamtes, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich (Gastronomie und lebensmittelverarbeitendes Gewerbe) ausüben möchten sowie Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.



Dazu zählen Tätigkeiten in der Gastronomie, in lebensmittelverarbeitenden Betrieben und in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen. Mit der Belehrung und Aufklärung soll verhindert werden, dass erkrankte Personen über Lebensmittel andere Personen anstecken.

Für diese Belehrungen ist es ab sofort möglich die Termine online unter www.mkk.de zu vereinbaren. Nach wie vor gibt es aber auch die Möglichkeit, dies telefonisch unter 06051 850 zu erledigen. Die Belehrungen dauern etwa eine Stunde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, sich kurz vor Beginn des Termins im Bürgerportal des Main-Kinzig-Forums einzufinden. Personen unter 16 Jahren benötigen die Einverständniserklärung der Eltern oder eines Sorgeberechtigten. Ebenfalls ist der Personalausweis mitzubringen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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