Der Kreisbeigeordnete Winfried Ottmann (CDU) rät Tierhaltern, vorsorglich Rinder, Schafe und Ziegen impfen zu lassen.
Mit der Einrichtung einer Sperrzone ist bis auf weiteres das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern nur noch eingeschränkt möglich. Es dürfen nur Tiere verbracht werden, die unter wirksamem Impfschutz stehen. Das Sperrgebiet muss aufgrund von rechtlichen Vorgaben mindestens zwei Jahre bestehen bleiben. Die Krankheit wird durch Gnitzen, also Stechmücken, übertragen. „Ein umfassender Schutz des Tierbestands vor der Blauzungenkrankheit lässt sich durch eine zweimalige Impfung erreichen“, erläutert der zuständige Dezernent für das Veterinärwesen, Winfried Ottmann. „Die Impfdosen werden allerdings in einem Abstand von drei bis vier Wochen verabreicht, von daher empfiehlt sich hier ein rechtzeitiges Handeln.“
Die Impfung ist derzeit freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter. Wer seinen Bestand gegen das Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, sollte sich zeitnah mit seinem Hoftierarzt in Verbindung setzen, da die Verfügbarkeit von Impfstoff derzeit beschränkt ist. „Die Impfung ist aktiver Tierschutz, denn die Virusinfektion kann für empfängliche Tiere ernsthafte Folgen haben“, so Ottmann. Für Schafe verläuft die Krankheit oftmals tödlich. Im Falle von schweren Verläufen treten Fieber, Atemprobleme, vermehrter Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und namensgebend blaugefärbten Zungen auf.
Bei Ziegen sind grundsätzlich die gleichen Symptome wie bei Schafen erkennbar, sie sind meist aber deutlich schwächer ausgeprägt. Bei Rindern verläuft die Erkrankung meist milder, mit Veränderungen im Nasen-Maulbereich, am Euter und an den Zitzen. Außerdem treten Bindehautentzündungen, Schwellungen im Unterschenkelbereich oberhalb der Klauen in Verbindung mit Lahmheit oder Festliegen auf sowie ein Rückgang der Milchleistung bei Kühen beziehungsweise Deckunlust bei Bullen.
Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Auch der Verzehr tierischer Produkte wie Fleisch von Schafen, Ziegen und Rindern sowie der Verzehr von Milchprodukten sind völlig unbedenklich. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits Verdachtsfälle müssen vom Tierhalter der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Bei Fragen zur Erkrankung, Impfung oder dem Vorgehen bei Tiererwerb und Verkauf stehen die Amtstierärzte im Amt für Veterinärwesen in Gelnhausen unter 06051 8515510 zur Verfügung.
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