Kreisverwaltung: Ab 4. Mai wieder Publikumsverkehr

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Die Dienststellen des Main-Kinzig-Kreises, des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) und des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sind ab Montag, 4. Mai, wieder für den Publikumsverkehr geöffnet – allerdings zu eingeschränkten Zeiten und nur nach Terminvereinbarung.



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„Diese schrittweise Öffnung soll sicherstellen, dass wir sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch die Besucherinnen und Besucher bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen“, erklärt die Kreisspitze um Landrat Thorsten Stolz (SPD), Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann (CDU). „Unser Ziel ist es, die Dienststellen der öffentlichen Verwaltung für unsere Bürgerinnen und Bürger wieder so zu öffnen, dass diese beraten und ihre Anliegen bearbeitet werden können“, so Landrat Thorsten Stolz.

„Unsere Priorität ist es eben auch, in der derzeitigen Situation das Infektionsrisiko für alle so gering wie möglich zu halten. Das wird sicherlich für alle erst einmal ungewohnt sein, ist aber notwendig“, erläutert Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler. Aus diesem Grund hat die Dienststellenleitung festgelegt, dass Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, wenn sie ab dem 4. Mai die Kreisgebäude betreten, es sei denn, sie sind von dieser Pflicht aufgrund von Erkrankungen ärztlich befreit. Damit geht der Main-Kinzig-Kreis über die Bestimmungen des Landes Hessen hinaus, das keine Regelungen für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den öffentlichen Verwaltungen festgelegt hat.

„Das ist für uns alle eine große Herausforderung. Aber wir tragen nicht nur eine Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für unsere Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Landrat Thorsten Stolz. Die Besucherinnen und Besucher müssen sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachbereiche telefonisch oder per E-Mail melden. „In vielen Fällen ist es möglich, Anliegen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg zu klären“, so Landrat Thorsten Stolz. Wo dies nicht der Fall ist, erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Termin. So soll vermieden werden, dass sich trotz Abstandsmarkierungen in den Wartebereichen Menschenansammlungen in den Fluren und Gängen der Kreisverwaltung bilden.

Die Besucherinnen und Besucher werden am Eingang vom Personal auf die neuen Regelungen hingewiesen. Ohne Mund-Nasen-Bedeckung oder ärztliches Attest, das von dieser Pflicht befreit, ist ein Zugang zu den Ämtern und Fachbereichen nicht möglich. In Ausnahmefällen wird den Besucherinnen und Besuchern eine Einmal-Mund-Nasen-Bedeckung ausgehändigt.

Das Sozialamt hat für die Terminvergabe eine eigene Telefonnummer eingerichtet: (06051) 85 48888, um hier eine gute Erreichbarkeit zur Vereinbarung eines Termins sicherzustellen. Diese und alle weiteren Kontaktmöglichkeiten zur Kreisverwaltung sind auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises schon auf der Startseite abrufbar. „Die öffentliche Verwaltung bleibt in dieser schwierigen Zeit handlungsfähig. Die nun getroffenen Maßnahmen sollen dabei helfen, ein Stück Normalität wiederzuerlangen, auch wenn die bisherigen Serviceangebote nicht zu den gewohnten Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden können“, verdeutlichen Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann und werben bei den Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis dafür, falls es gerade zu Beginn der schrittweisen Öffnung der Kreisverwaltung zu Wartezeiten bei der Terminvergabe kommt. 

Foto: Abstand halten ist beim Besuch der öffentlichen Verwaltung ein Muss. Markierungen und Absperrungen weisen die Besucherinnen und Besucher, die ab 4. Mai wieder persönlich vorsprechen möchten, auf diese Regelungen hin.


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