87.331 Tiere von geschützten Arten im MKK angemeldet

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Totenkopfäffchen, Schildkröte, Riesenschlange: Längst sind exotische Haustiere keine Seltenheit mehr. In Südhessen sind laut der aktuellen Jahresbilanz Reptilien besonders beliebt. Deutschlandweit erfreuen sich exotische Haustiere wachsender Beliebtheit. Auch in Südhessen nimmt die Anzahl artgeschützter und oft exotischer Tiere zu. Das zeigt die aktuelle Jahresstatistik des Regierungspräsidium Darmstadts über die bei der Behörde gemeldeten Tiere geschützter Arten.



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Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen der Halter beziehungsweise Züchter artgeschützter Tiere und auch die Zahl der gehaltenen Tiere geschützter Arten weiter angestiegen: Kamen 2019 auf 14.003 Halter/Züchter 126.482 Tiere, so kommen aktuell auf 14.729 Halter / Züchter 143.910 Tiere. Die größte Gruppe der artgeschützten gemeldeten Tiere stellen wieder die Reptilien mit 38 Prozent dar, darunter wieder eine sehr große Anzahl von Landschildkröten (38.695) und Riesenschlangen (6.878).

Der Main-Kinzig-Kreis hat weiterhin die Spitzenposition bei der Zahl der gemeldeten artgeschützten Tiere. Aktuell haben dort 1.634 Halter/Züchter 87.331 Tiere gemeldet, die geschützten Arten angehören. Im Jahr davor waren es 1.572 Halter bzw. Züchter und 72.934 Tiere, wobei sich der erhöhte Bestand an Tieren aus Amphibien, Fischen und Reptilien zusammensetzt. Der größte Teil der gemeldeten artgeschützten Tiere stammt aus deutschen bzw. europäischen Nachzuchten (94,5 Prozent), was bedeutet, dass nur ein sehr geringer Teil der gemeldeten artgeschützten Tiere importiert wurde.

Bedauerlicherweise ist die Anzahl der Einziehungen bzw. Beschlagnahmungen ebenfalls angestiegen, von 1.993 Exemplaren (2019) auf 2.403 (2020). Ein sehr großer Teil der beschlagnahmten Tiere sind europäische Landschildkröten. Ihre Halter haben die Pflicht einer Fotodokumentation, die der Kennzeichnungspflicht des Tieres dient. Sie muss in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden, um die Tier ein Leben lang in ihren einzelnen Lebensphasen zu identifizieren. Dafür werden pro Schildkröte ein Foto vom Rückenpanzer und eines vom Bauchpanzer gemacht.

Einziehungen bzw. Beschlagnahmungen durch das RP als Artenschutzbehörde können erfolgen, wenn die Fotodokumentationen zur Kennzeichnungsmethode von den Haltern nicht fortgeführt wurden, so dass die EU-Bescheinigungen den Tieren nicht zugeordnet werden können. Die Fotodokumentationen helfen zudem, dass entlaufene Tiere ihren Haltern zugeordnet werden können. Besonders Schildkröten, die bei den aktuellen warmen Temperaturen sehr aktiv werden und aus ihren Gehegen "ausbrechen", tauchen nicht selten nach Wochen oder Monaten in fremden Gärten, im Wald oder auf Wiesen wieder auf. Solche Fundtiere müssen unverzüglich bei der Kommune des Fundortes angezeigt werden. Diese sorgt in der Regel für eine artgemäße Unterbringung, zum Beispiel durch Weitergabe in ein Tierheim oder durch das kurzfristige und einvernehmliche Belassen beim Finder, wenn dort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten bestehen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass artgeschützte Wirbeltiere anzumelden sind mit Ausnahme der in Anhang 5 der Bundesartenschutzverordnung gelisteten. Fragen hierzu beantwortet das Artenschutzteam beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen sind auf der Website der Behörde unter der Rubrik "Internationaler Artenschutz" zu finden.


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