Mittwoch: 16 neue Corona-Fälle - Schule, Fußballverein und Flüchtlingsunterkünfte betroffen

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Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch 16 neue Coronavirus-Fälle gemeldet. Die Infizierten wohnen in Hanau (9), Wächtersbach (2), Bad Orb, Erlensee, Freigericht, Maintal und Schlüchtern. Bei der Hälfte der Fälle handelt es sich um Ansteckungen bei einem bekannten Covid-Fall innerhalb der näheren Verwandtschaft, fünf weitere sind einem Ausbruch in einem Paketzentrum im Landkreis Offenbach zuzurechnen.



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Von den nunmehr 1.324 Covid-Fällen seit Ausbreitung im März gelten 1.127 als genesen, 146 sind derzeit „aktiv“. Stationär behandelt werden zwei Patienten aus dem Main-Kinzig-Kreis. Eine der neu gemeldeten Covid-Fälle ist Mitglied der Schulgemeinde der Brüder-Grimm-Schule in Hanau. Die Ermittlungen des Gesundheitsamts ergaben 16 Schüler und drei Lehrer als enge Kontaktperson, die nun häuslich isoliert werden und für die ein Coronatest vermittelt wird.

Ebenfalls betroffen sind zwei Flüchtlingsunterkünfte in Hanau und Maintal. Die Einrichtungen sind jeweils durch das Gesundheitsamt informiert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Asylunterkünfte vor Ort klären die Menschen über die Situation und die Folgen für sie auf. Die Kontaktpersonen-Nachverfolgung ist eingeleitet. Nach ersten Erkenntnissen umfasst das Kontaktumfeld in Maintal die Familienmitglieder des Infizierten, in Hanau fünf Personen aus der Familie und dem privaten Umfeld. 

Einer der neu gemeldeten Fälle von Anfang der Woche ist aktives Mitglied eines Maintaler Fußballvereins. Die Person hat nicht am Spieltagsgeschehen am vergangenen Wochenende teilgenommen. An diesem Dienstag und Mittwoch hat das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen-Nachverfolgung und Information von rund 30 Personen aufgenommen, die engen Kontakte mit folgender häuslicher Isolierung beziffert das Gesundheitsamt nach derzeitigem Stand auf eine einstellige Personenzahl.

Mit dem gestrigen Tag hat der Main-Kinzig-Kreis eine Verlängerung seiner Allgemeinverfügung rund um Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Kraft gesetzt. Damit will der Kreis sensible Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeheime oder Krankenhäuser stärker schützen, indem Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsorglich in größerem Maße häuslich isoliert werden. Das betrifft auch jene, die nicht mitgereist sind, aber im selben Hausstand wohnen und in diesen Einrichtungen betreut, unterrichtet oder beschäftigt werden. Für den Zeitraum von 14 Tagen gilt für sie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Kindertagespflegestellen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Der Zeitraum kann nur dann etwas verkürzt werden, wenn der Reiserückkehrer nach frühestens sieben Tagen adäquat nachweisen kann, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Weitere Auflagen für Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten bereits, wobei das Gesundheitsamt dort, wo es nötig erscheint, seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des stärkeren Infektionsschutzes auslegt.

Der Kreis hat die Verlängerung mit einer nach wie vor bestehenden Regelungslücke begründet. Auf Bundes- und Landesebene zeichne sich zwar eine einheitliche, striktere Linie im Umgang mit Reiserückkehrern ab. Solange diese jedoch noch nicht in Gesetzesform gegossen sei, müsse die Kreis-Regelung weiter gelten, heißt es in einer Mitteilung des Main-Kinzig-Kreises.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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