Montag: Zehn Corona-Fälle an neun Schulen, Betretungsverbot verlängert

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Am Montag hat das Gesundheitsamt zehn Fälle an neun Schulen im Main-Kinzig-Kreis registriert. Davon betroffen sind folgende Schulen: In Schlüchtern die Kinzig-Schule mit zwei Fällen in unterschiedlichen Klassen und ein Fall am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium, jeweils ein Fall in Hanau an der Friedrich-Fröbel-Schule, der Otto-Hahn-Schule und der Frida-Kahlo-Schule, in Maintal an der Albert-Einstein-Schule, der Georg-Büchner-Schule und der Waldschule sowie in Linsengericht an der Hasela-Schule.



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Unterdessen hat das Land Hessen in seiner neuen, ab 1. Dezember geltenden Verordnung das Betretungsverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie betroffenen Geschwisterkindern aufgehoben. Der Main-Kinzig-Kreis wird diese Auflage aufgrund der im Kreisgebiet weiterhin hohen Infektionszahlen zumindest noch solange fortsetzen, bis der Inzidenzwert deutlich unter die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sinkt. Der Main-Kinzig-Kreis erlässt zum Schutz der Bevölkerung eine entsprechende Allgemeinverfügung, die vom 1. Dezember an zunächst bis zum 20. Dezember gelten wird.

Das Betretungsverbot sieht vor, dass Kinder und Mitarbeitende die Kindertagespflegeeinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht betreten dürfen, solange Angehörige des gleichen Hausstandes sich aufgrund einer möglichen oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem SarsCoV-2-Virus in Absonderung befinden. Für Schulen gilt das Betretungsverbot entsprechend mit dem Unterschied, dass es bei Schülerinnen und Schülern im Fall einer häuslichen Absonderung von Angehörigen desselben Hausstands nur gilt, wenn die Schülerinnen und Schüler noch keine zwölf Jahre alt sind beziehungsweise bei Lehrkräften, wenn im Haushalt der Lehrkraft Kinder unter zwölf Jahren leben, die einer häuslichen Absonderung unterliegen.

Bis zum 20. Dezember verlängert wurde die Allgemeinverfügung zu Gesellschaftsjagden. Diese regelt Gesellschaftsjagden, bei denen es hauptsächlich um die Jagd von Schalenwild geht. Erlaubt sind bis zu 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Veranstalter müssen auf Verlangen ein Hygienekonzept vorlegen und sind verpflichtet, die Teilnehmenden in Gruppen von bis zu zehn Personen aufzuteilen, sofern an der Gesellschaftsjagd mehr als zwei Hausstände teilnehmen.


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