Ausbruch der Geflügelpest: Sperrbezirk eingerichtet

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In einer Geflügelhaltung in Freiensteinau im Vogelsbergkreis ist Ende vergangener Woche der Ausbruch der klassischen Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das hat auch Folgen für Geflügelbestände in Teilen des Main-Kinzig-Kreises. Darauf macht das Veterinäramt aufmerksam.



Der Nachweis dieser anzeigepflichtigen Tierseuche erfordert die Einrichtung sogenannter Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb. Von diesen Zonen, einem Sperrbezirk und einem Beobachtungsgebiet, ist aufgrund vorgegebener Mindestradien auch der Main-Kinzig-Kreis betroffen. Daher hat der Kreis am Freitag (8. Januar) mittels einer Allgemeinverfügung die Einrichtung eines Sperrbezirkes in Teilen von Steinau an der Straße und eines Beobachtungsgebietes in Teilen von Schlüchtern, Steinau, Bad-Soden-Salmünster und Birstein vorgenommen. Für die in den reglementierten Bereichen gelegenen Geflügelhaltungen gelten Beschränkungen hinsichtlich Tier- und Produktverkehrs gemäß Geflügelpestverordnung, zusätzlich ist die Aufstallung gehaltenen Geflügels erforderlich.

Die genauen Zuschnitte der Restriktionszonen sind auf der Webseite des Main-Kinzig-Kreises (Aktuelles/öffentliche Bekanntmachungen) zu finden. Im Bereich des Sperrbezirks liegen aus Kreissicht Teilbereiche der Steinauer Stadtteile Hintersteinau, Ürzell und Neustall. Im Beobachtungsgebiet liegen darüber hinaus im Einzelnen die Schlüchterner Stadtteile Wallroth, Kressenbach und Breitenbach sowie, in Teilen, die Gemarkungen Klosterhöfe, Schlüchtern, Elm und Niederzell. Hinzu kommen die Steinauer Stadtteile Rebsdorf, Rabenstein, Sarrod und Ulmbach, die Sperrbezirks-Ortsteile Hintersteinau, Ürzell und Neustall, sowie, in Teilen, Marborn und Steinau. Im Beobachtungsgebiet liegen zudem die Bad Soden-Salmünsterer Stadtteile Kerbersdorf sowie, in Teilen,  Katholisch-Willenroth und Eckardroth. In Birstein befinden sich folgende Ortsteile im Beobachtungsgebiet: Völzberg, Lichenroth, Wüstwillenroth, Wettges, Mauswinkel, Fischborn, Kirchbracht, Ilnhausen, Hettersroth, Oberreichenbach, Unterreichenbach und Obersotzbach, sowie, in Teilen, die Ortsteile Bößgesäß, Birstein und Untersotzbach.

Die klassische Geflügelpest wird durch Influenzaviren hervorgerufen. Diese sind grundsätzlich auch in der Lage, andere Tierarten und den Menschen zu infizieren. Der aktuell in der Wildvogelpopulation und auch im hiesigen Ausbruchsfall nachgewiesene Erregertyp H5N8 ist jedoch derzeit noch nicht bei Influenzaerkrankungen des Menschen nachgewiesen worden. Das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor für die klassische Geflügelpest stuft in seiner aktuellsten Risikobewertung vom 7. Januar dieses Jahres das Risiko des Eintrags aggressiver Geflügelpestviren aus der Wildvogelpopulation als hoch ein. Alle Geflügelhalter sind daher aufgerufen, den Kontakt zu Wildvögeln maximal einzuschränken.

Eine Aufstallung ist derzeit nur in den Gebieten rechtlich vorgeschrieben, die in der Allgemeinverfügung benannt sind und die auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises auch als Kartendarstellung eingesehen werden kann. Kreisbeigeordneter und Veterinärdezernent Winfried Ottmann rät aber allen Geflügelhaltern, „insbesondere wenn in der Nähe offene Wasserflächen liegen, an denen regelmäßig Wildvögel, speziell Enten und Gänse, anzutreffen sind“: „Lassen Sie bitte derzeit die eigenen Tiere vorsorglich im Stall.“ Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, telefonisch unter 06051-8515510 sowie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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