Lange Netzprüfung: Wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach ruht

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An der Energiewende sollen sich auch private Haushalte beteiligen – unter anderem mit Photovoltaikanlagen auf den eigenen Dächern. Und wer sich die Solarpanel installieren lässt, will natürlich auch möglichst schnell den damit produzierten Strom selbst nutzen. Dieser Wunsch geht allerdings zumindest im Main-Kinzig-Kreis nicht immer in Erfüllung.



Der konkrete Fall: Photovoltaikanlage im Juni auf dem eigenen Hausdach installiert und noch im gleichen Monat die Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber beantragt, in diesem Fall die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. „Bei einer Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt der Netzbetreiber anhand der angegebenen Kundendaten den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der Anlage zum vorhandenen Versorgungsnetz. Gegebenenfalls werden hierbei bereits notwendige Netzausbaumaßnahmen identifiziert, vorgeplant und in den Bauplan integriert. Die wichtigsten Beurteilungsparameter sind der Spannungsanstieg und die Strombelastbarkeit des vorhandenen Kabelnetzes“, erklärt das Unternehmen, was hinter dem sperrigen Begriff steht.

Die Netzverträglichkeitsprüfung ist demnach Teil des Anmeldeverfahrens und muss von jedem beantragt werden, der eine Anlage installiert, deren erzeugter Strom nicht über den Hausanschluss ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Wer sich also ein so genanntes „Balkonkraftwerk“ zulegt und dieses an über eine Steckdose ans Stromnetz anschließt, muss diese Prüfung nicht beantragen, alle anderen mit größeren Photovoltaik-Anlagen in der Regel schon. Und das kann dauern: Im konkreten Fall lag auch vier Monate später noch kein Ergebnis vor.

„Derzeit kommt es in der kompletten Branche zu deutlichen Verzögerungen beim Abarbeiten der Anträge. Die Situation ist dem enormen Anstieg an (Photovoltaik-)Anmeldungen geschuldet, die auch die Kreiswerke Main-Kinzig zurzeit fordern. Je nach Komplexitätsgrad benötigen wir zurzeit im Schnitt 12-16 Wochen Prüfzeit“, räumen die Kreiswerke ein. Und weiter: „In den vergangenen Jahren haben sich die Anmeldezahlen mehr als verdreifacht. Die Anmeldungen von sehr komplexen Mittelspannungsanlagen haben sich mindestens verachtfacht. Um diesem - wahrscheinlich anhaltenden - Ansturm an Anmeldungen gerecht werden zu können und die Anmeldeverfahren zu beschleunigen, investieren wir augenblicklich sehr viel in die Digitalisierung und Automatisierung des Prozesses.“

Ohne positiven Bescheid zur Netzverträglichkeitsprüfung dürfen Photovoltaik-Anlagen übrigens nicht ans Stromnetz angeschlossen werden: „Bei einer vorherigen Inbetriebnahme kann es ansonsten dazu kommen, dass aufgrund von unzulässigen Spannungserhöhungen andere Erzeugungsanlagen vom Netz gehen oder gar aufgrund einer unzulässigen Erhöhung des Stromes im Netz Sicherungen auslösen und für einen teilweisen Netzausfall sorgen. Aus diesem Grund empfehlen wir aktiv, die geplante Anlage frühzeitig anzumelden und erst nach unserer Freigabe zu bauen“, so der Rat der Kreiswerke.

Dass die Genehmigung auch schneller erfolgen kann, zeigt ein weiteres Beispiel aus dem Main-Kinzig-Kreis. Grundversorger ist hier die EAM, auch in diesem Fall wurde die Netzverträglichkeitsprüfung für eine private Photovoltaikanlage in einer ähnlichen Größenordnung beantragt. Der positive Bescheid lag nach zwei Wochen vor.


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