Circa 3.300 Anzeigen von Kurzarbeitergeld im Main-Kinzig-Kreis

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Die Agentur für Arbeit Hanau veröffentlicht Schätzungen zu der aktuellen Entwicklung bei den Anzeigen von Kurzarbeit. Demnach zeigten im Monat März im Main-Kinzig-Kreis circa 3.300 Betriebe Kurzarbeiter an. Aus den Anzeigen ist nicht ersichtlich, ob und wann die Betriebe tatsächlich Kurzarbeitergeld beantragen und wieviele Personen davon betroffen sein werden. Auch eine Zuordnung nach Wirtschaftsbranchen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.



Anders als in den Jahren 2008/2009 zeigen sehr viele Unternehmen Kurzarbeit an, darunter sehr viele kleine. Deswegen kann es vorkommen, dass Anzeigen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst werden. Andererseits zeigen Betriebe auf allen möglichen Kanälen Kurzarbeit an und es kann daher zu Doppelungen kommen, die sich erst später als solche herausstellen werden. Heike Hengster, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hanau: „Etwa 3.300 Betriebe, die im Man-Kinzig-Kreis Kurzarbeit angezeigt haben - das ist eine Größenordnung, die wir uns vor kurzem nicht einmal vorstellen konnten. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen und betreffen alle Betriebsgrößen. Eine seriöse Aussage zu den tatsächlich betroffenen Unternehmen und Personen lässt sich derzeit nicht treffen.“

Wenn Betriebe Kurzarbeit planen, müssen sie das bei der Agentur für Arbeit zunächst anzeigen. Ohne Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Wird tatsächlich innerhalb der nächsten zwölf Monate kurzgearbeitet, kann der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen. Das heißt, der Arbeitgeber geht zunächst in Vorleistung. Erst danach gibt es endgültige Daten darüber, wie viele Personen genau kurzgearbeitet haben, in welcher Branche und wie groß der Arbeitsausfall war. Aktuell liegen die endgültigen Daten vom August 2019 vor.

Heike Hengster: „Kurzarbeitergeld ist genau wie Arbeitslosengeld eine Pflichtleistung. Wer einen Anspruch hat, wird diese Leistung erhalten. Das ist garantiert. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass mit der zügigen Bearbeitung aller Anzeigen und Anträge ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität geleistet wird. Daran arbeiten wir mit allen Kräften.“ Endgültige Ergebnisse für den Monat März wird es voraussichtlich am 30. September 2020 geben.


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