Nachdem das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Arbeitsschutzbehörde in Südhessen mit der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 u.a. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für Branchen gestattet hatte, die für den Lebensmittelhandel, Drogerien, und weitere Einrichtungen zum Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs diese Waren herstellen, verpacken, kommissionieren, liefern und einräumen, hat das RP am 26. März 2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
RP konkretisiert Ladenöffnung an Osterfeiertagen
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