Alten- und Pflegezentren ermöglichen Besuche

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Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, war der staatlich verordnete Stillstand des öffentlichen Lebens, mit besonderen Herausforderungen und großen Einschränkungen in ihrem Alltag verbunden.



Seit dem 13. März gilt ein weitgehendes Besuchsverbot für alle hessischen Pflegeeinrichtungen, von dem nur Angehörige von Bewohnern in palliativer Situation ausgenommen sind. Zwar haben die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises innerhalb kurzer Zeit eine Reihe von Angeboten geschaffen, um der sozialen Isolation der Bewohner entgegenzuwirken – darunter die Möglichkeit der Videotelefonie mit Familie und Freunden, Telefon-Patenschaften für Bewohner ohne Angehörige sowie Hof- und Terrassen-Konzerte und Gottesdienste – den persönlichen Kontakt zu einem geliebten Menschen, können natürlich auch diese Angebote nicht ersetzen.

Um den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen den Besuch von Angehörigen zu ermöglichen, hat die hessische Landesregierung langsame und behutsame Lockerungen beim Besuchsverbot beschlossen, die sowohl das Bedürfnis nach sozialem Austausch, als auch den Schutz der Bewohner in den Mittelpunkt stellen. Ab Montag, den 04. Mai 2020 wird in allen 12 Einrichtungen der Alten-und Pflegezentren das Konzept „Geschützte Begegnung von Angehörigen und Bewohnern während der Corona-Pandemie“ gelten. Das Konzept setzt die neuen Richtlinien der Landesregierung für Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen um und regelt den Ablauf und die Schutzmaßnahmen für Besuche von engen Angehörigen. Der Fokus liegt dabei auf der Nutzung von Besuchs-/Begegnungsräumen für mobile und Rollstuhl-mobile Bewohner sowie bei immobilen und bettlägerigen Bewohnern zum Besuch im Bewohnerzimmer.

Nach Möglichkeit soll für jeden Bewohner ein Besuch pro Woche ermöglicht werden. Dies ist allerdings auch abhängig von den Möglichkeiten in den einzelnen Häusern. Die Besuchszeit wird täglich auf den Zeitraum von 9 bis 18 Uhr beschränkt und ein Besuchstermin muss zwingend vorher angemeldet und bestätigt werden. Dafür haben die Alten- und Pflegezentren eine Corona-Hotline eingerichtet, die ab 4. Mai täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Tel.-Nr. 06184.2052-100 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar ist. Besuche können ab Montag, den 4. Mai 2020 angemeldet und ab Donnerstag, den 7. Mai 2020 durchgeführt werden. Sämtliche Informationen – über die Besuchsräume, die Organisation, die Raumgestaltung, den Ablauf der Besuche und insbesondere die Schutzmaßnahmen – können jederzeit auf der Webseite des Unternehmens unter www.apz-mkk.de eingesehen werden.


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