Kurzarbeitergeld: Frist nicht verpassen

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Arbeitgeber müssen aufpassen: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen.



Bis zum 30. Juni besteht die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend maximal drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat, in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Ende Juli müssen dann die Ansprüche für April geltend gemacht worden sein. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und es erfolgt dann keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes mehr.

Rund neunzig Prozent der Unternehmen und Lohnbüros haben erstmalig mit dem Verfahren zu tun und daher wenig Erfahrung. Wichtig: Unternehmen rechnen mit der Agentur für Arbeit ab, nachdem sie das Geld an ihre Beschäftigten ausgezahlt haben. Die bei der Agentur eingereichten Unterlagen müssen das Kurzarbeitergeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge ausweisen. Für jeden Abrechnungsmonat gilt weiterhin die sogenannte 10 Prozent-Regelung: Mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter/innen müssen mehr als zehn Prozent Entgeltausfall gehabt haben. Sollte sich die Auftragslage verbessern und diese Quote in einem Monat nicht erfüllt sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich.

Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die Agentur für Arbeit zu senden: zum Beispiel über die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit und Hochladen aller Dokumente als PDF oder Bilddatei. Die App gibt es im Google Play Store oder im App-Store. Die Dokumente können auch direkt online versandt werden unter https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen.

Weitere Fragen können Arbeitgeber telefonisch mit ihren Ansprechpartnern/-innen im Hanauer Arbeitgeber-Service unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 klären.


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