Menschen mit Handicap im Betrieb? Eine gute Idee

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Die Corona-Krise trifft Menschen mit Behinderung besonders hart.



Ausbildungs- und arbeitsuchende Personen mit Handicap stoßen zurzeit auf noch mehr Schwierigkeiten als unter „normalen“ Rahmenbedingungen. Einstellungsverfahren verzögern sich oder werden auf Eis gelegt. Zudem führt die Behinderung vielfach dazu, dass die betroffene Person zur Risikogruppe zählt oder dieser zugerechnet wird. Wenn Menschen mit Behinderung arbeitslos werden, verharren sie erheblich länger in Arbeitslosigkeit. Dagegen sind beschäftigte Menschen mit Behinderung aufgrund der aktuellen Situation gleichermaßen von einer Kündigung bedroht wie nichtbehinderte Kolleginnen und Kollegen.

Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sprechen einige positive Aspekte: Gelebte Vielfalt im Betrieb steigert soziale Kompetenzen, fördert Teamarbeit sowie das Erarbeiten neuer - auch unkonventioneller - Lösungen. Die richtigen Mitarbeiter*innen auf dem richtigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bereichern die Betriebe nicht nur mit Leistungskraft. In der Regel sind Menschen mit Behinderung überaus motiviert, denn sie wollen beweisen, dass sie dazugehören. Der Behinderungsgrad allein sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.

Arbeitgeber bestätigen immer wieder: Die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap wirkt sich positiv auf das interne Arbeitsklima aus. Zudem wird der Betrieb in der Öffentlichkeit als sozial engagiert und damit positiv wahrgenommen. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Falls Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und -bedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern und soll einen Ausgleich unter den Unternehmen herbeiführen. Arbeitgeber können sich zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung informieren: Die Beratungsexpertinnen der Agentur für Arbeit Hanau, Anja Hüller und Barbara Marschollek, sind unter den Rufnummern 06661 965032 (Fr. Hüller) und 06181 672811 (Fr. Marschollek) persönlich erreichbar.


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