Prämien für Unternehmen, die trotz Corona ausbilden

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Wer jungen Menschen ermöglicht, unter den gegenwärtig schwierigen Bedingungen eine Ausbildung fortzuführen und zum Abschluss zu bringen, steht nicht ohne Unterstützung da.



Denn Unternehmen, die von der Corona-Krise stark betroffen sind und weiterhin ausbilden, werden mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gefördert. Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die auch unter Corona-Bedingungen wie in den letzten drei Jahren in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden, können die Prämie geltend machen, wenn die Ausbildung zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnt. Zusätzlich können auch die Ausbildungsbetriebe einen Zuschuss erhalten, die trotz Kurzarbeit eine bestehende Ausbildung fortführen.

Förderanträge können von den Betrieben bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Antragsunterlagen, Ausfüllhinweise und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Wichtig ist, dass bei der Beantragung der Ausbildungsprämie alle Unterlagen vollständig vorliegen. Insbesondere die Bestätigung der zuständigen Kammern über die bisherigen Ausbildungsplätze ist unverzichtbar. Anträge, die unvollständig eingehen, können nicht zeitnah bearbeitet werden, sondern erfordern Rückfragen und Nachforderungen der notwendigen Unterlagen. Bei Fragen steht der Hanauer Arbeitgeber-Service Unternehmen telefonisch beratend zur Seite. Hier können Kerstin Gall unter Telefon 06181 672-581 und Anette Häusler unter 06181 672-365 individuelle Fragen beantworten.

Weiterführende Informationen:
Fragen und Antworten zum Bundesprogramm: https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildung sichern“: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundesprogramm-zur%20sicherung-von-ausbildungsplaetzen.html


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