Neue Besucherregelung am Klinikum Fulda

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Die Besucherregelungen am Klinikum Fulda werden auf Grundlage der aktuellen Änderung der „Corona-Einrichtungsschutzverordnung“ der Hessischen Landesregierung vom 27. Mai gelockert.



Auch wenn die Inzidenzzahlen im Landkreis Fulda mittlerweile stabil unter 20 liegen, sind für die Krankenhäuser auch weiterhin besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Ab Montag, 07.06.2021 sind Besuche am Klinikum unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.

Das Klinikum Fulda hat die Umsetzung der neuen Regelungen gründlich vorbereitet. „In den vergangenen Monaten haben wir die erheblichen Einschränkungen von Besuchen mit großem Verantwortungsbewusstsein umgesetzt und dafür viel Verständnis von Patienten und Angehörigen erfahren“, so Barbara Froese, Pressesprecherin des Klinikums Fulda. Froese weiter: „Mit dem gleichen Verantwortungsbewusstsein werden wir nun die Besuchsregelungen am Klinikum lockern, und damit den Wunsch nach Begegnung und Begleitung ebenso berücksichtigen wie den bestmöglichen Schutz unser Patientinnen und Patienten.“

Allgemeine Besucherregelung
Ab Montag, 07.06.2021 können Patientinnen und Patienten innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts bis zu zwei Besuche von jeweils bis zu zwei Personen empfangen. Ab dem siebten Tag des Aufenthalts sind täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen möglich. Voraussetzung ist, dass die Besucher*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest am Eingang vorlegen. Vollständig geimpfte und genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis dürfen auch ohne negativen Schnelltest ins Klinikum. Personen mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten dürfen das Klinikum aber auch weiterhin nicht betreten. Bei Mehrbett-Zimmern dürfen maximal zwei Besucher im Zimmer anwesend sein. Die Besuchszeiten sind festgelegt: Montag bis Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an den Feiertagen von 11.00 bis 18.00 Uhr (jeweils letzter Einlass).

Einlass-Regelungen
Voraussetzung für die Umsetzung der Verordnung ist ein detailliertes Hygienekonzept zum Schutz vor Übertragungen von Infektionen durch die Besucher und eine durchgängige elektronische Dokumentation der Besuche, inklusive der Überprüfung der Dokumente zum Impfstatus bzw. der Genesenen-Dokumentation, der Anzahl der Besuche sowie der Durchführung der Schnelltests vor Betreten des Klinikums. Demnach werden die Besucher am Eingang des Klinikums Fulda elektronisch registriert, füllen einen Gesundheitsbogen aus, legen ihren tagesaktuellen negativen Schnelltest bzw. den Nachweis der vollständigen Impfung oder einen „Genesenen-Ausweis“ vor und werden über die geltenden Hygiene-Schutzmaßnahmen sowie Datenschutzverordnungen informiert. Die Identität der Besucher*innen wird anhand eines gültigen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Führerschein) überprüft. Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden, erhalten die Besucher*innen ein blaues Armband, das sie während ihres Aufenthalts im Klinikum sichtbar tragen sowie einen Besucherausweis. Bei Verlassen des Klinikums sind Besucherausweis und Armband abzugeben. „Bei der Umsetzung der neuen Besucher-Regelungen ist die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberstes Gebot“, so Barbara Froese weiter, „auch wenn das für alle Beteiligten mit einem erhöhten Aufwand einhergeht und zu längeren Wartezeiten führen kann. Dafür bitten wir um Verständnis“. Die Dokumente „Gesundheitsfragebogen“, „Informationen zum Datenschutz“ und „Verhaltensrichtlinien“ finden Sie vorab auf der Internetseite www.klinikum-fulda.de.


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