Der hessische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori (SPD) sagte: „Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist. Wir werden mit den neuen Regelungen Unternehmen zielgerichtet entlasten, indem wir die damalige tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen. In Summe werden kleine Unternehmen und Betriebe, die damals Schwierigkeiten hatten, um rund 66 Mio. EUR entlastet. Diese Lösung ist gerecht: Denn wer die Hilfen grundlos oder wider besseren Wissens beantragt hat, muss zurückzahlen. Ich danke den Wirtschaftsverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten. Das Ergebnis ist ein Beleg dafür, dass in Hessen Politik und Wirtschaft eng zusammenarbeiten und nicht Probleme benennen, sondern Lösungen suchen.“
„Es ist ein wichtiges und richtiges Signal, dass sich der Hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori und die Hessische Landesregierung bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfen nunmehr für Erleichterungen zugunsten der hessischen Betriebe ausgesprochen haben. Sie tragen damit den Forderungen des DEHOGA Hessen und der Unternehmerverbände Rechnung und schaffen Erleichterungen, die die vielen tausend Betriebe Hessens, die durch die Corona-Krise existentiell belastet waren, benötigen. Die Entscheidung zeigt, dass die Landesregierung bereit ist, die Unternehmen in der aktuell schwierigen konjunkturellen Lage mit Augenmaß und Verantwortung zu begleiten. Für viele Betriebe des Gastgewerbes ist dies ein wichtiger Beitrag zu mehr Planungssicherheit und wirtschaftlicher Stabilität sowie zur Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die zum Erhalt der gastgewerblichen Infrastruktur dringend erforderlich sind“, betont DEHOGA Hessen Präsident Robert Mangold.
„Wir begrüßen, dass Minister Mansoori die Bedenken des Handels in Hessen ernst genommen hat und bedanken uns für den engen Austausch im Sinne der Wirtschaft. Zur Wahrheit gehört, dass das Verfahren auch unter den neuen Auflagen für manche Handelsbetriebe existenzgefährdend sein könnte – nun müssen die Rückzahlungsbedingungen so ausgestaltet sein, dass kein Unternehmen in diesen herausfordernden Zeiten in eine weitere Schieflage gerät.“, sagt Jochen Ruths, Präsident Handelsverband Hessen.
Was sich ändert
1. Erleichterung für ca. 62.000 offene Fälle
· Verfügbare betriebliche Eigenmittel werden nicht mehr fördermindernd angerechnet.
· Die im Förderzeitraum tatsächlich geleisteten und nicht gestundeten Darlehenstilgungen gelten als förderfähige Ausgaben.
· Entlastung in Höhe von ca. 57 Mio. EUR.
2. Erleichterung für ca. 1.100 laufende Klageverfahren
· In weiteren etwa 1.100 noch anhängigen Klageverfahren können die Erleichterungen im Wege einer einvernehmlichen Einigung berücksichtigt werden.
3. Erleichterung für 3.262 Fälle mit Überschneidung von Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe I
· Der Anrechnungsbetrag aus der Überbrückungshilfe wird im Rückmeldeverfahren berücksichtigt und reduziert so die Rückzahlungspflicht (für alle Fälle möglich)
· Entlastung in Höhe von 9 Mio. EUR.
4. Erleichterung für die übrigen 20.000 abgeschlossenen Fälle
· Eine Erleichterung für „Altfälle“ wird erreicht, indem auch ihnen grundsätzlich der Weg zu (Teil-)Erlass und Niederschlagung nach § 59 LHO eröffnet wird.
· Aufgrund der Einzelfallprüfungen ist eine Prognose über den Entlastungsumfang nicht möglich.
Vorteile der Lösung
· Die Änderungen der Verwaltungspraxis erfassen die wirtschaftliche Situation der Betroffenen realitätsnäher und bringen zielgerichtet für die Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, eine spürbare Entlastung.
· Es bleibt dabei, dass diejenigen, die keinen Anspruch hatten, auch zurückzahlen müssen.
· Die bisherigen Erleichterungen aus dem Jahr 2025 bleiben weiter bestehen.
Wer bezahlt?
· Der Bund beteiligt sich finanziell durch Anerkennung der Mindereinnahmen für den Bundesanteil (rd. 37 Mio. EUR für die Änderung der Verwaltungspraxis). Rd. 20 Mio. EUR Mindereinnahmen trägt das Land. In Überbrückungshilfe-Anrechnungsfällen finanziert der Bund die Entlastung vollständig.
Wie wird durchgeführt?
· Das RP informiert alle Unternehmen zu den Änderungen.
· Die Lösung ist verwaltungseffizient umsetzbar. Das Mini-Portal beim RP Kassel zur Dateneingabe durch die Antragsteller ist bereits fertig.


