Bereits vereinbarte Gesprächstermine finden aber statt. Durch die Schließung in Schlüchtern entstehen Arbeitslosen keine leistungsrechtlichen Nachteile, sofern sie sich am nachfolgenden Arbeitstag persönlich melden und den entsprechenden Leistungsantrag stellen.
Auch die sonstigen Serviceleistungen stehen dann wieder wie gewohnt zur Verfügung. Telefonisch steht die Agentur für Arbeit unter Telefon 0800 4 5555 00 für Arbeitnehmer und 0800 4 5555 20 für Arbeitgeber wie immer von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
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