Taufrische Infos zum neuen Bundesteilhabegesetz

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Anlässlich der Woche der Menschen mit Behinderung informierte die Hanauer Arbeitsagentur während einer Veranstaltung über die Leistungen an Arbeitsgeber, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen sowie die gesetzlichen Regelungen nach dem neuen Bundesteilhabegesetz.



Gäste waren Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen aus dem Hanauer Agenturbezirk sowie die Integrationsfachdienste des Main-Kinzig-Kreises und Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes Darmstadt und Kassel.

Im Mittelpunkt standen die Leistungen, die die Agentur für Arbeit erbringen kann, um Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden dabei zu unterstützen, sich erfolgreich in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Aber auch der Austausch der Beteiligten untereinander kam nicht zu kurz.

Die Agentur für Arbeit Hanau steht Arbeitgebern das ganze Jahr über mit ihrem umfangreichen Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Für Fragen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung sind für Arbeitgeber Anja Hüller (Tel. 06051 / 929232) und Barbara Marschollek (Tel. 06051 / 929281) jederzeit ansprechbar.

Foto (von links): Anja Hüller, Barbara Marschollek (beide Ansprechpartnerinnen für Arbeitgeber), Marianne Schepers (Bereichsleiterin) zu Beginn der Veranstaltung.


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