Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

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Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind Eltern unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.



Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt.

Auch wenn die Unterbrechung unverschuldet etwas länger dauert, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann.

Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter http://www.familienkasse.de bereit.

Selbstverständlich können Eltern auch telefonisch Kontakt aufnehmen: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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