Datenschutz-Beauftragter im Sportverein

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Datenmissbrauch und Datenklau - so lauten die Schlagworte in der öffentlichen Diskussion, wenn der Datenschutz versagt hat.



Ein Thema auch für Vereine! Denn Vereine verwalten wichtige persönliche Informationen über ihre Mitglieder. Daher muss bei der Arbeit im Vorstand und im Verein das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachtet werden. Was bedeutet Datenschutz für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben und verarbeitet werden? Wer ist hierfür zuständig? Ist es erlaubt, persönliche Daten an andere weiterzuleiten oder zu veröffentlichen (z.B. in der Vereinszeitung oder auf der Homepage)? Was muss hierbei beachtet werden? Welche Rechte haben die Mitglieder? Haftet der Vorstand für Datenmissbrauch? Kann ich den Umgang mit Daten in der Satzung regeln?

Und nicht zuletzt ist der Blick auf § 4f BDSG zu richten: Demnach muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn im Verein mehr als 9 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Was heißt dies in der Praxis und wer darf Datenschutzbeauftragter werden? Welche fachlichen Anforderungen sind an einen Datenschutzbeauftragten zu stellen? Wie sieht dessen Arbeit in der Praxis aus?

Das ist eine Auswahl der Fragen, die in diesem Seminar mit Referent Dr. Frank Weller erörtert werden, selbstverständlich praxisnah und anhand vieler Beispiele. Das Seminar findet am 16.03.2019 von 10:00 bis 17:00 Uhr im Vereinsheim des TSV Hain-Gründau, Schmiedegasse, 63584 Gründau, statt und ist mit 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt. Informationen zur Veranstaltung und der Anmeldung (schriftlich per Mail bis 02.03.19) sind unter www.sportkreis-main-kinzig.de/seminare-ternine oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfahren. Für Fragen zur Veranstaltung steht Ursula Steinau unter der Tel. 06661 6871 zur Verfügung.


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