Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.
Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Interessierte einfach und schnell mit den ‚KiZ-Lotsen‘ unter http://www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort kann der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden. Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gibt es im Internet unter http://www.familienkasse.de.
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