ver.di begrüßt Rückkehr zur Sonntagsruhe

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ver.di Hessen hat sich zufrieden gezeigt über den Entschluss der Landesregierung, die gesetzliche Regelung zur Ladenöffnung wieder in den Vor-Coronastand zu bringen und somit uneingeschränkte Sonntagsöffnungen von Verkaufsstellen zu verbieten.



Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: „Unser Eilantrag beim Kasseler Verwaltungsgerichtshof ist somit hinfällig. Wir betrachten das als Erfolg. Die Landesregierung hat immer gesagt, sie wolle keine dauerhaften gesetzlichen Ausnahmetatbestände schaffen und wir nahmen und nehmen sie weiter beim Wort. Denn wir haben immer gesagt, wir werden sehr genau darauf achten und keine Aushöhlung von Recht akzeptieren. Die Rückkehr zur Sonntagsruhe in Geschäften ist jetzt ein erster Schritt. Als nächstes müssen die Ausnahmebewilligungen zur Arbeitszeitverordnung zurückgenommen werden. Es besteht kein Anlass mehr, an der Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit festzuhalten. Für die Lieferung, das Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Hygieneartikel und Lebensmittel muss sonntags nicht gearbeitet werden. Sonntagsarbeit darf auch hier nicht über die Hintertür zur Regel werden.“

 


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