Neue Coronafälle: Fällt die Karnevalssaison aus?

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Es ist noch eine Weile hin. Am 11. November, dem „Elften Elften“ startet die neue Karnevalssaison.



Angesichts des Verbots von Großveranstaltungen, das in den meisten Bundesländern vorläufig bis zum 31. Oktober 2020 beschlossen wurde, ist es sehr fraglich jedoch fraglich, ob der Start der Karnevalssaison in diesem Jahr wirklich stattfinden kann.  Bis jetzt sieht es nicht danach aus.

In mehreren Städten gibt es, trotzdem die meisten Corona-Ampeln mittlerweile wieder auf grün stehen, wieder vermehrte Neuinfektionen. Im Raum Gütersloh musste nun nach dem Ausbruch des Coronavirus in einer Fleischfabrik sogar ein erneuter Lockdown verhängt werden. Hinzu kommt, wir erinnern uns alle noch zu gut, der Karneval in Heinsberg war neben den Apres-Ski-Feiern in Ischgl einer der Hotspots, der dem Virus in Europa seinen Weg ermöglicht hatte.

Erste Kommunen haben den Karneval bereits abgesagt

In einigen Städten wie Mannheim wurde der Karneval 2020/2021 bereits abgesagt. Das gilt insbesondere für alle Saalveranstaltungen.  Ob es einen Umzug unter Einhaltung der Abstandsregeln geben wird, in indes noch unklar. Anstatt also an den Wochenenden zu den Karnevalssitzungen zu gehen, müssen sich Leute andere Vergnügungen im kleinen Kreise zu Hause wie Spieleabende oder ein paar Runden am Karnevalsslot mit https://mrcasinova.com/de/online-casino-bonus/freispiele/ suchen.

So richtig vorstellen, kann man sich einen Festsitzungen oder einen Umzug mit Einhaltung der Abstandregeln von 1,50 Meter und Maskenpflicht in der Tat nicht so ganz. Es müssten außerdem bei einem Umzug Eintrittskarten vergeben und die Zahl der Zuschauer beschränkt werden. Vielen der sonst zu tausenden erscheinenden Jecken müsste daher abgesagt werden. Die Frage wäre natürlich auch, nach welchen Regeln dies erfolgen solle.

In Heilbronn hat die örtliche Carneval Gesellschaft CGH ebenfalls beschlossen, dass in diesem Jahr kein Prinzenpaar gekürt werden wird. Die Begründung lautet: Eine halbe Kampagne soll dem Prinzenpaar nicht zugemutet werden. Dafür ist der Aufwand für alle viel zu schade.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Freyer (SPD) zum Beispiel gibt sich indes noch unentschlossen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte sie: Solange es keinen Impfstoff und keine Medikamente gibt, müssen wir sehr kritisch prüfen, ob Karneval wie üblich gefeiert werden kann" und weiter "Schunkelnd in aller Enge nebeneinander zu stehen, kann man sich im Moment nicht vorstellen."

Bislang ist es Sache der Länder und im Einzelfall auch der Kommunen, inwieweit Feiern zugelassen werden können. Frau Dreyer schlägt daher vor, eine einheitliche bundesweite Linie zu finden. Das ist ein wenig ausweichend, aber angesichts der Tatsache, dass viele örtliche Karnevalsvereine, die Hoffnung noch nicht aufgeben wollen, dass ein wenig gefeiert werden kann, will sie auch nicht als die Spaßverderberin dastehen.

Zweite Corona-Welle muss verhindert werden

In erster Linie geht es bei der Entscheidung darüber, ob Karneval überhaupt öffentlich gefeiert werden kann darum, den Ausbruch einer zweiten Corona-Welle zu verhindern. Ein zweiter allgemeiner Lockdown muss schon aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt verhindert werden. Im Augenblick hängen diesbezüglich viele Veranstalter und das gilt selbstverständlich nicht nur für die vielen Karnevalssitzungen und Umzüge in der Luft.

Aus verschiedenen Vereinen ist zu hören, dass man lieber noch bis zum August abwarten will, wie sich die weitere Lage entwickelt, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Vorstellbar seien zum Beispiel auch eingeschränkte Feiern am 11.11.2020 und dann erst wieder ab dem 06. Januar 2021. In jedem Fall, falls der Karneval in der kommenden Saison nicht ganz abgesagt wird, wird es ein ganz anderer Karneval sein.

Welche Regeln gelten derzeit?

Die Hessische Landesregierung hat am 22. Juni die Kontaktbeschränkungen gelockert. Ähnliche Regeln gelten auch für die Karnevals Hochburg Mainz in Rheinland-Pfalz. Während sich davor nur maximal zwei Personen aus einem Haushalt zusammen aufhalten durften, können sich nun bis zu zehn Menschen zusammen in der Öffentlichkeit treffen, unabhängig davon aus welchem Haushalt sie kommen.

Der sonst vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern muss bei einem solchen Treffen nicht eingehalten werden. Wenn zwei große Familien bei einer privaten Feier zusammenkommen, dürfen es sogar mehr als zehn Menschen sein. Für Feiern in Privatwohnungen werden keine Vorgaben mehr gemacht. Kontrollen in den Wohnungen soll es nicht geben. Wenn sich jedoch Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in einer Wohnung sehr viele Menschen ohne Abstand feiern, können die Ordnungsbehörden einschreiten.

Für öffentliche Feiern und Veranstaltungen gilt, dass wieder Innenveranstaltungen mit bis zu 75 Menschen stattfinden dürfen. Ab dem 22. Juni dürfen es dann in Innenräumen sogar wieder bis zu 150 Menschen sein. Bei Außenveranstaltungen wird ab dem 24. Juni die Personenbegrenzung von derzeit 100 auf 350 angehoben. Volks-, Schützen- oder Weinfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder auch größere Konzerte bleiben jedoch weiterhin untersagt. 

Bei größeren privaten Feiern wie Hochzeiten gelten ab 24. Juni zwei Voraussetzungen: Der Personenkreis für solche geschlossenen Gesellschaften muss im Vorhinein eindeutig festgelegt sein. Es dürften darüber hinaus insgesamt nicht mehr als 75 Menschen an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, muss das Abstandsgebot und die Maskenpflicht bei Hochzeitsfeiern nicht zwingend eingehalten werden.


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